Das Stadtwappen

Mit Urkunde datiert vom 6. April 1506 erteilte König Maximilian I. die Erlaubnis, den Brucker Knittl-, Schrotten-, Sensen-, Klingen- und Messerschmieden auf ihren Erzeugnissen das Stadtwappen zu schlagen.

Dieses wird wie folgt beschrieben:

Ein waagrecht geteilter Schild, dessen oberes Feld grün, das untere steinfarben ist. Dazwischen eine steinerne Brücke mit zwei Türmen und vier Schwibbögen, durch welche ein Fluss hervorströmt. Im oberen Teil ist ein rechts gekehrter Panther, mit gehobenen Pfoten und feuriger Zunge.

Durch die Gemeindezusammenlegung von Bruck mit der Marktgemeinde Oberaich verloren die Wappen der fusionierten Gemeinden mit 1. Jänner 2015 ihre offizielle Gültigkeit.

Die Neuverleihung des Gemeindewappens erfolgte 2016.

Heraldische Regeln

Ein Wappen ist ein Symbol, das untrennbar mit seinem Träger verbunden ist und einen wesentlichen Teil von dessen Identität bildet. Das bedeutet, dass ein Wappen graphisch ansprechend aufgebaut und klar strukturiert sein muss, um es zu einem unverwechselbaren Erkennungsmerkmal seines Trägers werden zu lassen. Gemeindewappen sollten so aufgebaut sein, dass sie sowohl in der Darstellung als Briefkopf als auch als Bestandteil von Begrüßungstafeln am Ortseingang usw. auf den ersten Blick erkannt werden können.

Um ein Wappen eindeutig erkennbar zu machen, sollte die Anzahl der Farben, Felder und Figuren möglichst gering sein. Die Figuren sollten den Schild weitgehend ausfüllen. Das "neue" Wappen der Stadt Bruck an der Mur entspricht diesen heraldischen Regeln.