Aktiv Card

Was ist die AktivCard?

Österreich ist ein Land, in dem soziale Hilfen gesetzlich gut verankert sind. Die Stadt Bruck an der Mur bietet darüber hinaus mit der AktivCard umfangreiche soziale Leistungen an, die allen Bewohner*innen zu Gute kommen und den Zugang zu Förderungen künftig wesentlich erleichtert soll.

Anspruch auf die AktivCard haben alle

  • Menschen mit geringem Einkommen ab 18 Jahre
  • mit Hauptwohnsitz in Bruck an der Mur
  • mit gültigem Aufenthaltstitel oder
  • österreichischer Staatsbürgerschaft
  • sowie deren im Haushalt lebenden Familienangehörigen

Berechnungsbasis

Berechnungsbasis ist das Haushaltseinkommen nach den jeweils aktuellen Richtsätzen. Die Richtsätze passen sich jährlich an die Armutsgefährdungsschwelle an!

Die Armutsgefährdungsschwelle (Stand 2023) beträgt für einen Einpersonenhaushalt EUR 1.392,- (12x). Für jede weitere erwachsene Person erhöht sich der Wert um EUR 696,- und für jedes weitere Kind (unter 14 Jahren) um EUR 418,-.

Jeweils aktuelle Informationen auf den Seiten der Statistik Austria:
https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/einkommen-und-soziale-lage/armut

Familienangehörige (Haushaltseinkommen):

  • Eltern, Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern
  • Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder
  • Enkelkinder
  • Geschwister
  • Lebensgefährtin und Lebensgefährte

Welche Einkünfte werden für die Berechnung der AktivCard berücksichtig?

Für alle im Haushalt lebenden Personen, für die keine Familienbeihilfe bezogen wird:

  • Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (auch Pensionen)
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit nicht endbesteuert
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte gemäß §29 Einkommensteuergesetz
  • Wochengeld
  • Kinderbetreuungsgeld (NICHT zu verwechseln mit Familienbeihilfe)
  • Arbeitslosengeld (auch Weiterbildungsgeld)
  • Notstandshilfe
  • Einkünfte von Zeitsoldaten (ohne Taggeld und gesetzl. Abzüge)
  • Sozialunterstützung
  • Erhaltene Unterhaltszahlungen von geschiedenen Ehegatten
  • Erhaltene Unterhaltszahlung (Alimentationszahlung) und Waisenpensionszahlungen für im Haushalt lebende Kinder

Abgezogen werden folgende Einkünfte:

  • Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Angehörige (geschiedene Ehegatten, Kinder, Eltern)

Weitere Informationen zur AktivCard

Änderung der Daten

Änderungen der Bankdaten, der Wohnadresse sowie der im Haushalt lebenden Personen müssen innerhalb von 14 Tagen durchgeführt werden.

Abmeldung der AktivCard

Eine Abmeldung der AktivCard ist vorzunehmen, wenn der/die Antragsteller*in bzw. die Familie keinen Hauptwohnsitz mehr in Bruck an der Mur hat, wenn die antragstellende Person innerhalb der Familie geändert werden soll (hier muss ein neuer Antrag ausgefüllt werden, vorhandene Einkommensnachweise werden verwendet!) oder wenn der/die Antragsteller*in die Familie verlässt.

Entzug der AktivCard

Bei Missbrauch wird die AktivCard entzogen. Ein Missbrauch liegt vor, wenn (absichtlich) falsche Angaben bei der Antragstellung gemacht werden, wenn die Karte an Dritte weitergegeben wird bzw. wenn Veränderungen bzgl. der im Haushalt lebenden Personen nicht bekannt gegeben werden.

Gültigkeit

Die AktivCard ist jeweils für ein Jahr ab März gültig.

Sie können hier den AktivCard-Flyer (Stand 02/2023) mit allen wichtigen Informationen als PDF downloaden.


AktivCard beantragen

Weitere Informationen sowie den Antrag erhalten Sie hier bzw. im Bürger*innen-Büro der Stadt Bruck an der Mur.

Welche weiteren Unterlagen werden für die Erstellung der AktivCard benötigt?

  • Alle Einkommensnachweise sowie Unterhaltszahlungen vom Vorjahr (siehe Einkünfte zur Berechnung der AktivCard)
  • Kopie des Meldezettels für alle im Haushalt lebenden Personen
  •  Aktuelle Bestätigung der Familienbeihilfe
  • Lichtbildausweis Antragsteller*in
  • Fallbezogen evtl. Untermietvertrag,
  • Inskriptionsbestätigung, Schulbesuchsbestätigung, etc.

Vorteile der AktivCard

Neben vielen Förderungen der Stadtgemeinde Bruck gibt es auch Ermäßigungen bei Brucker Wirtschaftsbetrieben, Vereinen, Apotheken und Ärzten.

Liste der Förderungen und Ermäßigungen der AktivCard 2023/24