Brauchtumsfeuer zu Ostern sind grundsätzlich nicht verboten. Das Abbrennen von Osterfeuer ist von Karsamstag zwischen 15:00 Uhr bis Ostersonntag 03:00 erlaubt. Dabei sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern. Bitte denken Sie auch an die Abstände zu Häusern, Wald und Straßen, um bei Trockenheit Brände zu vermeiden.
Bitte melden Sie Ihr Brauchtumsfeuer bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bruck an der Mur telefonisch unter 03862 51344 in der Zeit von 07 Uhr bis 15 Uhr bis spätestens Karfreitag an.