Gemeindewohnungen

Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Wohnungszuweisung ist die Vormerkung als Wohnungswerber bei der Stadtgemeinde Bruck a.d. Mur im Wohnungsreferat.

Als Wohnungswerber vorgemerkt werden können:
•    Österreichische Staatsbürger  
•    EU – Bürger
•    EWR – Bürger
•    Flüchtlinge nach Genfer Konvention
•    Drittstaatsangehörige  mit Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ wenn diese mehr als fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bruck a. d. Mur haben

Erreichung des 18. bzw. für Seniorenwohnungen das 60. Lebensjahr, ausgenommen sind Wohnungswerber, welche zwar das 50. Lebensjahr erreicht haben, sich jedoch bereits im Ruhestand (Pension) befinden. Das jährliche Nettoeinkommen darf die Einkommensgrenze der jeweils geltenden Durchführungsverordnung zum Wohnbauförderungsgesetz nicht überschreiten.
 
Vergabekriterien
Soziale Gesichtspunkte (Kinderanzahl, Einkommenssituation, gesundheitliche Aspekte), Wohnungsdefizite, Sonstige erschwerende Gründe (Behinderung, Pflegebedürftigkeit etc.), Vormerkdauer

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