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Gemeindewohnungen
Wer kann ansuchen?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person (ausgenommen Wohnungen für Ausbildungszwecke) um eine Gemeindewohnung ansuchen, sofern die Wohnungsvergaberichtlinien der Stadtgemeinde Bruck an der Mur erfüllt sind.
So stellen Sie das Ansuchen
Übermitteln Sie das unterschriebene Ansuchen und die erforderlichen Unterlagen postalisch bzw. per E-Mail an wohnen@bruckmur.at oder bringen Sie es persönlich zu den Parteienverkehrszeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr) in die zuständige Stelle.
Dem Wohnungsansuchen ist verpflichtend beizulegen:
- ein aktueller Nachweis eines regelmäßigen Einkommens
- Nachweis über das Jahresnetto-Einkommen vom Vorjahr
- Kopie des Reisepasses bzw. des Staatsbürgerschafts-Nachweises, Anmeldebescheinigung oder Bescheinigung des Daueraufenthaltes bzw. Nachweis des Aufenthaltsrechtes
Bitte beachten:
- Das Wohnungsansuchen muss ordnungsgemäß ausgefüllt sein und alle Jahre mündlich oder schriftlich erneuert werden, ansonsten dieses aus der Evidenz genommen wird.
- Für den Großteil der Wohnungen gilt keine Einkommensgrenze. Ausnahme: Wohnbauten, die vom Land Steiermark gefördert wurden – nähere Infos dazu erhalten Sie in der Fachstelle Wohnungswesen.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Gemeindewohnung in Bruck an der Mur.
Zuständige Stelle:
Fachstelle Wohnungswesen
Rathaus: 1 Stock, Zimmer: 1.08
T: +43 (0)3862 - 890 DW 3120
E: wohnen@bruckmur.at