Leerstände sanieren und den Ortskern stärken
Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in der Innenstadt können derzeit von einer Orts- und Stadtkernförderung profitieren. Gefördert werden Investitionen zur Revitalisierung, Sanierung sowie zum Um- und Weiterbau von leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden in Orts- und Stadtkernen. Antragsberechtigt sind ausdrücklich auch Privatpersonen. Der 3. Aufruf in der Steiermark läuft von 12. Oktober 2026 bis 29. Jänner 2027.
Für wen ist die Förderung interessant?
Die Förderung kann für Privatpersonen vor allem dann interessant sein, wenn ein Gebäude im Ortskern leer steht, nur teilweise genutzt wird oder eine neue Nutzung mit Mehrwert für den Standort entstehen soll. Ziel der Maßnahme ist es, Orts- und Stadtkerne zu beleben, Leerstände zu aktivieren und die soziale sowie wirtschaftliche Infrastruktur im Zentrum zu stärken.
Was kann gefördert werden?
Für Private kommen insbesondere Projekte in Frage, bei denen
- ein leerstehendes oder mindergenutztes Gebäude im Ortskern wieder nutzbar gemacht wird,
- eine Erdgeschoßnutzung mit Mehrwert für den Ortskern entsteht,
- ein regionaltypisches oder baukulturell wertvolles Gebäude erhalten und sinnvoll weiterentwickelt wird,
- oder eine Nutzung geschaffen wird, die zur Belebung des Zentrums beiträgt, etwa im Bereich Nahversorgung, Dienstleistung oder Begegnung.
Was ist für Private besonders wichtig?
Die Förderung ist nicht für eine gewöhnliche private Haussanierung ohne Ortskernbezug gedacht. Voraussetzung ist vielmehr, dass ein öffentliches Nutzungsinteresse besteht. Laut AMA liegt dieses vor, wenn der Nutzen für das Gemeinwohl über dem bloßen Individualinteresse der Eigentümerin oder des Eigentümers steht. Das Projekt muss außerdem im definierten Orts- oder Stadtkern liegen, zu einem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept oder einem vergleichbaren Konzept passen und das Bestandsgebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein.
Förderung und Einreichung
Laut vorliegenden Informationen beträgt der Fördersatz 65 Prozent. Förderanträge werden elektronisch über die Digitale Förderplattform der AMA eingebracht. Die Bundesländer sind die bewilligenden Stellen; aktuelle Aufrufe und Detailinformationen werden daher über die Steiermark-Seite und die AMA bereitgestellt.
Unser Hinweis
Wenn Sie ein leerstehendes oder mindergenutztes Gebäude in der Innenstadt besitzen und eine neue Nutzung überlegen, empfiehlt sich eine frühzeitige Abklärung, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich in diese Förderung passt. Besonders relevant kann die Förderung bei Erdgeschoßleerständen, ortsbildprägenden Gebäuden oder Projekten mit öffentlichem Nutzen sein.
Weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zur Orts- und Stadtkernförderung des Landes Steiermark
- Förderdetails im Überblick auf der Digitalen Förderplattform der AMA
- Zum aktuellen Aufruf und zur Einreichung
- Hintergrund zur Maßnahme Orts- und Stadtkernförderung