Anspruchsberechtigt sind:
* Pensionisten,
* Gehalts- bzw. Lohnempfänger,
* Bezieher von Unterhalt, Alimente oder Waisenpension
* Bezieher von Kinderbetreuungsgeld,
* Bezieher von Kranken- oder Rehabilitationsgeld
* Bezieher von Sozialunterstützung
* Bezieher von Lehrlingsentschädigung, bzw. andere Nachweise
die einen eigenen Haushalt führen, mit einem monatlichen Einkommen bis
Alleinstehende € 1.392,00
Ehepaare/Lebensgemeinschaften € 2.088,00
Erhöhung pro Person im gemeinsamen Haushalt € 418,00
Zum Einkommen zählen sämtliche Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, ausgenommen Familienbeihilfe, Wohnunterstützung und Pflegegeld.
Die jährliche Abgeltung des Energiekostenzuschusses beträgt € 160,00
Die Auszahlung erfolgt mittels Banküberweisung!