Energiekostenzuschuss 2023

Antragstellung im Bürger*innen-Büro

 

vom 09. Oktober bis 15.Dezember 2023

 

in der Zeit von: Mo. bis Do. von 07.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr Fr. von 07.30-12.00 Uhr

Anspruchsberechtigt sind:

* Pensionisten,

* Gehalts- bzw. Lohnempfänger,

* Bezieher von Unterhalt, Alimente oder Waisenpension

* Bezieher von Kinderbetreuungsgeld,

* Bezieher von Kranken- oder Rehabilitationsgeld

* Bezieher von Sozialunterstützung

* Bezieher von Lehrlingsentschädigung, bzw. andere Nachweise

 

die einen eigenen Haushalt führen, mit einem monatlichen Einkommen bis

 

Alleinstehende                                                                € 1.392,00

Ehepaare/Lebensgemeinschaften                                € 2.088,00

Erhöhung pro Person im gemeinsamen Haushalt      €    418,00

 

Zum Einkommen zählen sämtliche Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, ausgenommen Familienbeihilfe, Wohnunterstützung  und Pflegegeld.

 

Die jährliche Abgeltung des Energiekostenzuschusses beträgt  € 160,00

 

 

Die Auszahlung erfolgt mittels Banküberweisung!