Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann im Gemeindeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Richtlinie für den Heizkostenzuschuss des Landes
Antragstellung im Bürger*innen-Büro der Stadt Bruck an der Mur vom 2. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024
in der Zeit von Mo. bis Do. von 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr bzw. Fr. von 7.30 bis 12.00 Uhr
Anspruchsberechtigt sind:
- Pensionisten,
- Gehalts- bzw. Lohnempfänger,
- Bezieher von Unterhalt, Alimente oder Waisenpension
- Bezieher von Kinderbetreuungsgeld,
- Bezieher von Kranken- oder Rehabilitationsgeld
- Bezieher von Sozialunterstützung
- Bezieher von Lehrlingsentschädigung, bzw. andere Nachweise
die einen eigenen Haushalt führen, mit einem monatlichen Einkommen bis
- Alleinstehende € 1.392,00
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften € 2.088,00
- Erhöhung pro Person im gemeinsamen Haushalt € 418,00
Zum Einkommen zählen sämtliche Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, ausgenommen Familienbeihilfe, Wohnunterstützung und Pflegegeld.