Restabfall
Was gehört alles zum RESTABFALL?
Asche und Schlacke im ausgekühlten Zustand, Ruß, Kehrgut, Flachglas, Autoglas, Bleikristallglas, Drahtglas, Lampenglas, Spiegelglas, verschmutztes beschichtetes Papier, Windeln, Durchschreibepapier, Porzellan, Keramik, verschmutztes Styropor, Nähabfälle, Lederreste, alte Schuhe, Feinstrumpfhosen, Hygieneartikel, Zigarettenkippen, Glühbirnen, Kugelschreiber, Videokassetten, Röntgenbilder, Fotos, Transparentpapier, Staubsaugerbeutel, Katzenstreu, Hundekot, Kohlenasche.
Die schwarzen bzw. verzinkten Behälter für den Restabfall stehen direkt bei den Haushalten und werden grundsätzlich 14-tägig entleert. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrplan auf unserer Homepage.
Das Mindestmaß beträgt laut Abfuhrordnung 10 Liter pro Person und Woche.
Die Restabfallbehälter müssen am Tage der Abfuhr rechtzeitig (ab 6 Uhr früh) und gut sichtbar - möglichst nahe an der von der Abfallabfuhr benutzten öffentlichen Verkehrsfläche - bereitgestellt werden.
Sie dürfen nur so weit gefüllt sein, dass der Deckel stets geschlossen werden kann.
Das Einstampfen und Einschlämmen von Abfällen ist verboten, ebenso das Einbringen von heißer Asche!
Was geschieht mit dem Restabfall?
Der von Ihnen gesammelte Restabfall wird auf der Deponie des Abfallwirtschaftsverbandes Mürzverband in Allerheiligen nachsortiert und danach einer mechanisch-biologischen Behandlung zugeführt.
Der nicht stofflich verwertbare Restabfall muss aufgrund der Deponieverordnung verbrannt (thermisch verwertet) werden. Nur die übrig gebliebene Asche darf danach in die Deponie eingebracht werden.


