Gebühren
Grundsteuer
mit dem gesetzlichen Hebesatz von 500 v. H.
Hundeabgabe
Besteuerungsgrundlage ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Der Erwerb eines Hundes ist binnen 2 Wochen bei der Stadtgemeinde Bruck a.d. Mur anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als erworben.
Die Hundeabgabe ist eine Jahresgebühr und am 15. März jeden Jahres fällig. Wird der Hund aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gehalten (z.B. Umzug), oder ist der Hund verendet, muss dieser umgehend im Fachbereich Finanzen abgemeldet werden - der Abmeldegrund ist anzugeben.
Die Abgabepflicht besteht solange, solange der Hund nicht abgemeldet worden ist!
Höhe der Hundeabgabe
- EUR 40,00: Für den ersten Hund (jährlich)
- EUR 40,00: Für jeden weiteren Hund (jährlich)
- EUR 1,50: Markengebühr (einmalig)
Die Hundemarke ist eine Dauermarke und hat Gültigkeit solange der Hund bei der Stadtgemeinde Bruck a.d. Mur angemeldet ist. Sollte eine Ersatzmarke benötigt werden, kann diese gegen Bezahlung der Markengebühr erworben werden.
Wird ein Hund als Nutzhund oder Wachhund gehalten, so ist nach Einbringung eines Antrages eine Befreiung oder Ermäßigung möglich. Dieser Antrag ist bis spätestens 28. Februar bei der Stadtgemeinde Bruck a.d. Mur Fachbereich Finanzen abzugeben.
Weitere Informationen erhalten Sie im Fachbereich Finanzen, Tel.: 03862/890-52203862/890-523.
Kanalisationsbeitrag
Der Einheitssatz beträgt ohne Mehrwertsteuer:
- EUR 13,08
- EUR 6,54: Für nicht Wohnzwecken dienende Gebäude (Gebäudeteile) land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und für die dazugehörigen Hofflächen, deren Entwässerung durch die öffentliche Kanalanlage erfolgt.
- EUR 1,31: Für unbebaute Flächen (in m2) mit künstlicher Entwässerung in die öffentliche Kanalanlage
Kanalbenützungsgebühren
Die Höhe der Kanalbenützungsgebühren errechnet sich wie folgt:
- Grundsätzlich für alle ausschließlich an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossenen Gebäude oder bauliche Anlagen aus der Summe des Produktes der Bruttogeschossflächen, wobei Keller- und Dachgeschosse nur zur Hälfte angerechnet werden, vervielfacht mit dem Einheitssatz von EUR 0,799.
- Zuzüglich des Gesamtwasserverbrauches (Trink- und Nutzwasser) pro m3 aus der öffentl. Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde/Stadtwerke Bruck an der Mur vervielfacht mit dem Einheitssatz von EUR 0,718.
- Bei Gebäuden oder baulichen Anlagen, welche nicht unter die vorstehende Bestimmung zu subsumieren sind, aus dem Produkt der Bruttogeschossflächen (Keller- und Dachgeschoss werden nur zur Hälfte angerechnet) vervielfacht mit dem Einheitssatz von EUR 1,298.
- Bei Gebäuden oder baulichen Anlagen, deren Niederschlagswässer in den öffentlichen Kanal entwässert werden und nicht Wohn- oder Betriebszwecken dienen, aus dem Produkt der bebauten Flächen vervielfacht mit dem Einheitssatz von EUR 0,649.
- für unbebaute Flächen mit künstlicher Entwässerung in die öffentliche Kanalanlage nach dem Flächenausmaß vervielfacht mit dem Einheitssatz von EUR 0,127.
Zu sämtlichen vorstehenden Gebührensätzen gelangt auch die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen Höhe zur Verrechnung.
Marktstandsgebühren
1. Unregelmäßige Beschickung: EUR 3.50 pro lfm.
2. Beschickung nur mittwochs oder samstags jährlich: EUR 2,70 pro lfm.
3. Beschickung nur mittwochs und samstags jährlich: EUR 2,50 pro lfm.
Die Beiträge unter obigem Punkt 2 und 3 verstehen sich bei jährlicher Vorauszahlung der Marktstandsgebühren.
Für Jahreskrämermärkte: EUR 2,70 pro lfm.
Für die Altwarenmärkte: EUR 2,50 pro lfm.
Müllabfuhrgebühren
Die Abfuhrgebühr berechnet sich nach dem bereitgestellten Behältervolumen für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll) und der Anzahl der Entleerungen. Eine Grundgebühr ist dabei insoferne berücksichtigt, dass im § 6 Abs. 3 dieser Abfallordnung ein Mindestvolumen für gemischte Siedlungsabfälle vorgeschrieben wird.
Kostenaufstellung für die Entleerung / Abfuhr
Behälter |
wöchentlich |
14-tägig |
4-wöchentlich |
Extraleerung |
| 60 Liter | EUR 355,01 | EUR 177,51 | EUR 88,75 |
EUR 6,83 |
| 80 Liter RMB | EUR 370,66 | EUR 185,33 |
EUR 92,66 |
EUR 7,13 |
| 120 Liter RMB | EUR 555,98 |
EUR 277,99 | EUR 139,00 |
EUR 10,69 |
| 240 Liter RMB | EUR 1.111,97 |
EUR 555,98 |
EUR 277,99 | EUR 21,38 |
| 770 Liter RMB | EUR 3.567,56 | EUR 1.783,78 | EUR 891,89 |
EUR 68,61 |
| 1.110 Liter RMB | EUR 5.096,52 |
EUR 2.548,26 | EUR 1.274,13 | EUR 98,01 |
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer und inklusive Biotonne. Die Bezeichnung RMB in der Tabelle steht für Restmüllbehälter.
Musikschulbeitrag
- EUR 380,00 / Jahr Hauptfachunterricht Schüler
- EUR 690,00 / Jahr Hauptfachunterricht Erwachsene (Meldeort Bruck/Mur)
- EUR 739,00 / Jahr Hauptfachunterricht Erwachsene
- EUR 186,00 / Jahr Musikalische Früherziehung
Parkgebühren
Entnehmen Sie bitte unserem Parkangebot
Sporthalle
- EUR: 218,02: Sporthalle (ganze Halle) pro Std.
- EUR 72,67: Sporthalle (1/3 Halle) pro Std.
- EUR 72,67: Hauptschulturnsaal pro Std.
- EUR 36,34: Halber Hauptschulturnsaal pro Std.
- EUR 36,34: Mehrzweckraum im Hauptschulturnsaal/Std.
- EUR 36,34: Turnsaal Berndorf pro Std.
- EUR 18,17: Turnsaal Dr.-Th.-Körner-Straße pro Std.
Zusätzliche Infrastruktur in der Sporthalle:
- EUR 90,84: Tribüne inkl. Reinigung
- EUR 130,81: Fussball - Banden
| 60 L Sack | 355,01 | 177,51 | 88,75 | 6,83 |
| 80 L RMB | 370,66 | 185,33 | 92,66 | 7,13 |
| 120 L RMB | 555,98 | 277,99 | 139,00 | 10,69 |
| 240 L RMB | 1.111,97 | 555,98 | 277,99 | 21,38 |
| 770 L RMB | 3.567,56 | 1.783,78 | 891,89 | 68,61 |
| 1100 L RMB | 5.096,52 | 2.548,26 | 1.274,13 | 98,01 |


