Informationen zur
Gemeinderatswahl am 21. März 2010

Das Wichtigste für Sie im Überblick

Am Sonntag, dem 21. März 2010 finden in der Steiermark die Gemeinderatswahlen 2010 statt.

Einige wichtige Hinweise:

Was wird am 21. März 2010 gewählt?

Laut Verordnung der Stmk.LR vom 21.12.2009 wurde die Wahl in den Gemeinderat für alle steirischen Gemeinden auf Sonntag, den 21. März 2010 festgelegt.

Der Wahltermin wurde durch Verordnung der Stmk.LR ausgeschrieben. Die Verordnung wurde im Landesgesetzblatt verlautbart. (LGBl. Stück 35, Nr. 107).

Wer ist in Bruck an der Mur wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (04.01.2010) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Falls Sie sich am Wahltag voraussichtlich nicht in Ihrem Wahlsprengel aufhalten, oder mittels Briefwahl Ihre Stimme abgeben wollen, können Sie eine Wahlkarte bei mündlicher Vorsprache im Bürgerbüro der Stadtgemeinde Bruck bis Freitag 19.03.2010 beantragen und sofort mitnehmen.

Schriftliche Anträge können bis Mittwoch, 17.03.2010, an die Stadtgemeinde Bruck an der Mur gestellt werden. (Wahlkartenantrag)

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Wo kann ich wählen?

Spätestens eine Woche vor der Wahl sollten Sie in Ihrem Briefkasten die "Wählerverständigungskarte" vorfinden. Diese informiert Sie, in welchem Sprengel bzw. Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können.

Ein Tipp: Nehmen sie diese Karte mit ins Wahllokal, dann findet man Sie schneller im Wählerverzeichnis.

Wählen trotz Urlaub?

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem eigentlichen Wahllokal wählen gehen können, haben Sie mit einer Wahlkarte die Möglichkeit mittels Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.

Ebenso besteht die Möglichkeit, die Stimme am Vorwahltag abzugeben (keine Wahlkarte notwendig!).

Wählen im Krankenbett

BürgerInnen, die sich am Wahltag im LKH Bruck an der Mur oder einem Pflegeheim befinden, können sich eine Wahlkarte besorgen.

Für BruckerInnen die Ihr Wahllokal auf Grund von Bettlägrigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht persönlich aufsuchen können, besteht bei der Stadtgemeinde Bruck an der Mur, Referat Wahlen und Statistik, ZiNr. 1.07, ZiNr. 1.10 bis 19. März 2010, 12 Uhr, die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen. Diese BürgerInnen werden am Wahltag dann von der Besonderen Wahlbehörde besucht.

Inanspruchnahme fremder Hilfe

Blinde, schwer sehbehinderte, gelähmte oder des Gebrauches der Hände unfähige oder in der Weise sinnesbehinderten BruckerInnen, denen das Ausfüllen des amtlichen Stimmzettels ohne fremde Hilfe nicht zugemutet werden kann, dürfen sich von einer Vertrauensperson, die Sie sich selbst auswählen können, bei der Wahlhandlung helfen lassen. Im Zweifelsfall entscheidet über die Zulässigkeit der Inanspruchnahme fremder Hilfe die jeweilige Sprengelwahlbehörde.

Am Wahltag, Vorwahltag

Vergessen Sie bitte nicht einen gültigen amtlichen Ausweis (Pass, Personalausweis, Führerschein und die Verständigungskarte) ins Wahllokal mitzunehmen (die Verständigungskarte gilt nicht als Ausweis). Sollten Sie eine Wahlkarte haben, geben sie diese dem Wahlleiter.

Vorwahltag: Am Freitag, 12. März 2010, besteht die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe von 14.00h - 19.00h im Sozialraum, Rathaus Bruck an der Mur.

Wahlkartenlokale

  • Sprengel 1, Rathaus, Foyer-Erdgeschoss, Koloman-Wallisch-Platz 1 von 06:00h - 12:00h
  • Sprengel 29, Festsaal der Voest-Alpine Austria Draht, Bahnhofstrasse 2 von 06:00h - 12:00h

Wahlzeit

Am Wahltag 21. März 2010

  • Allg. Wahlzeit von 07,00 Uhr bis 12,00 Uhr
  • Wahlkartenlokale von 06,00 Uhr bis 12,00 Uhr

Vorwahltag, 12. März 2010 von 14,00 Uhr bis 19,00 Uhr, Sozialraum Rathaus Bruck an der Mur

Briefwahl

Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

Die Briefwahlkarte muss spätestens am Wahltag, 21. März 2010, 12.00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde Bruck an der Mur eingetroffen sein.

Der genaue Vorgang bei einer Briefwahl ist auf der ausgestellten Wahlkarte ersichtlich!