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Tipps zu Ihrer Sicherheit

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Richtiges Verhalten im Notfall

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Feuerlöscher für verschiedene Brandklassen

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Gefahr beim Dauereinsatz des Fernsehers

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Was tun wenn das Auto brennt!

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Das Rauchverbot im Bett

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Kindliches Spiel mit dem Feuer

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Sicheres Grillen     Sicheres Heizen     Sicheres Tanken

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Sicherer Christbaum - alle Jahre wieder

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Brauchtumsfeuer - Verbot mit Ausnahmen

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Handbuch für Rauchmelder

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Praxistest optische Rauchmelder

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Gase im Haushalt

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Brandschutzberatung

 

 

 

Notruf der Feuerwehr
 
  • Notrufnummer 122
     
  • Öffentliche Telefone
    Von den meisten öffentlichen Telefonen kann der Notruf 122 kostenlos betätigt werden.
     
  • Handybesitzer Achtung!  Ohne Vorwahl des jeweiligen Ortsnetzes landen Sie in jedem Fall bei der Bezirksalarmzentrale, also bitte unbedingt die Ortsangaben durchgeben!
     
  • Automatische Brandmeldeanlagen
    Zahlreiche Objekte werden mittels automatischer Brandmeldeanlagen überwacht. Diese sind direkt mit der Feuerwehr verbunden. Löst der Brandmelder aus, so wird automatisch die Feuerwehr alarmiert.
     
  • Richtiges Verhalten im Notfall
     
    • Ruhe bewahren
    • Notruf 122 wählen
    • Genaue Adresse angeben: Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer
    • Zufahrtsmöglichkeiten oder eventuelle Zufahrtseinschränkungen durchgeben
    • Notfall beschreiben (Personen-, Sachschäden)
    • Fragen des Diensthabenden abwarten und beantworten
    • Erst auflegen, wenn der Diensthabende alle Daten bestätigt hat
  • Verlassen Sie den brennenden Raum!

  • Türen zumachen - aber nicht abschließen!

  • Verständigen Sie Ihre Zimmernachbarn und/oder andere Hausbewohner!

  • Versuchen Sie - wenn möglich - den Brand zu löschen. Setzen Sie sich aber keinen Gefahren aus.

  • Wenn Sie durch das Feuer gefährdet sind, verlassen Sie das Haus über die gekennzeichneten Fluchtwege.

  • Benutzen Sie auf keinen Fall den Fahrstuhl! Er könnte steckenbleiben.

  • Warten Sie vor dem Haus auf die Feuerwehr! Diese benötigt Ihre Informationen für die Brandbekämpfung.

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Feuerlöscher

Vor dem Einsatz eines Feuerlöschers achten sie unbedingt auf die
am Feuerlöscher angebrachte Bedienungsanleitung.

Beim Löschen des Brandes beachten Sie bitte folgende Vorgehenshinweise:

Feuer immer in Windrichtung angreifen

Flächenbrände von vorne beginnend ablöschen

Tropf- und Fließbrände von oben nach unten ablöschen

Wenn mehrere Feuerlöscher vorhanden sind, diese gleichzeitig - nicht nacheinander - einsetzen

Auf mögliche Wiederentzündung achten
Gebrauchte Feuerlöscher nicht mehr aufhängen

ELEKTRISCHE BRAENDE Brände in elektrischen Anlagen.


Mindestabstände beachten:

< 1000 V (1KV) 1m
> 1000 V (1KV) 5m
 


Verwenden sie Feuerlöscher nur zu Bränden der zugelassenen Brandklassen.

BRANDKLASSE A

Feste Stoffe wie z.B.:
Holz, Papier, usw.

BRANDKLASSE B

Flüssig oder flüssig werdende Stoffe wie z.B.:
Benzin, Styropor, PVC- Beläge, usw.

BRANDKLASSE C

Gasförmige Stoffe wie z.B.:
Propan, Butan, usw.

Brände von Metallen wie z.B.:
Magnesium, Aluminium, usw.

Eignung von Feuerlöschern für verschiedene Brandklassen.

Feuerlöscher Bezeichnung Brandklasse A Brandklasse B Brandklasse C Brandklasse D
Pulverlöscher
mit Glutbrandpulver
G

Pulverlöscher
mit Flammbrandpulver
P

Pulverlöscher
mit Metallbrandpulver
M

Kohlendioxid-
Löscher
(CO²)
K

Naßlöscher
N

Schaumlöscher
S

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Gefahr beim Dauereinsatz des Fernsehers

Kaum ein anderes elektrisches Gerät ist so oft im Dauereinsatz wie der Fernsehapparat. Beim stundenlangen Zuschauen denken die Wenigsten an die starke Erwärmung des Gerätes. Um eine Überhitzung und ihre Gefahren zu vermeiden, sollte das Gerät möglichst frei stehen, wobei mindestens 10 cm Abstand von einer Wand gehalten werden sollten, um die Betriebswärme abführen zu können. Ist das Gerät in eine Schrankwand integriert, so ist die Be- und Entlüftung um so wichtiger. Hier sollten auf jeden Fall die Lüftungsöffnungen frei sein, also nicht etwa durch Zierdeckchen, Zeitschriften, Strickkörbe o.ä. abgedeckt werden. Nach Ausschalten des Gerätes sollten nicht sofort die Türen geschlossen werden, sonst kann die vorhandene Restwärme nicht entweichen und heizt den gesamten Schrank auf. Schon mancher überhitzter Fernsehapparat hat zu Wohnungsbränden mit oft schlimmen Folgen geführt.

Ist das Fernsehgerät eingeschaltet, sollte es nie unbeaufsichtigt bleiben. Bei längerer Abwesenheit empfehlen wir, das Gerät über den Hauptschalter auszuschalten, den Standby Modus so zu deaktivieren. Willkommener Nebeneffekt: Man spart dadurch auch noch Strom.

Noch besser ist es jedoch in einem solchen Fall - aber auch bei der Gefahr eines Gewitters - sowohl den Antennen- als auch den Netzstecker herauszuziehen. Bei ungewöhnlichen Bildstörungen oder gar Brandgeruch sollte der Fernseher sofort abgeschaltet und der Stecker herausgezogen werden.

Niemand wünscht es, dennoch kann es vorkommen: Der Fernseher brennt. In diesem Fall sofort das Gerät abschalten und den Netzstecker herausziehen. Dann die Feuerwehr über den Notruf: 122 alarmieren. Danach die Rückwand des Gerätes mit einer Wolldecke abdecken, um den Brand zu ersticken. Keinesfalls aber mit einer Kunstfaserdecke!  Bei allen Löschversuchen sollten die Personen nur seitlich des Gerätes stehen, da in solchen Fällen stets die Gefahr einer Implosion der Bildröhre besteht. Durch die dabei herausgeschleuderten Glassplitter kann es zu schwersten Verletzungen kommen.

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Was tun wenn das Auto brennt! ...

  • Stellen Sie ihr brennendes Auto nie zu nah an einem Gebäude ab!
  • Retten sie ihren Wackel-Dackel und denken Sie daran, dass eine umhäkelte Klopapierrolle besonders gut brennt!

  • Da die Fahrzeugpapiere auch brennen, ist es  ratsam diese mitzunehmen, falls diese überhaupt zur Hand sind.

  • Verlassen Sie rechtzeitig das Fahrzeug, oder wollen Sie sich etwa wegen einem Wackel-Dackel und einer Klopapierrolle eine Rauchvergiftung holen!

  • Anmerkung: Autos explodieren für gewöhnlich nur in Film und Fernsehen
    also retten Sie nach Möglichkeit alle Insassen aus dem brennenden Fahrzeug, denn die Change einer Explosion steht bei 1:1.000.000, außer Sie drehen gerade den neuesten Actionfilm!

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Rauchverbot

Rauchverbote bestimmen immer mehr den Alltag der Raucher. Das sinnvollste Rauchverbot sollte jedoch jedem Raucher von selbst einleuchten, meinen die Experten der Feuerwehr:

Das Rauchverbot im Bett

Jährlich kommen Hunderte von Rauchern in ihren eigenen vier Wänden um, weil sie mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen sind. Jeder Raucher sollte in seinem eigenen Interesse auf dieses gefährliche "Vergnügen" verzichten. Schließlich gefährdet er mit diesem Verhalten auch seine Mitmenschen.

Übrigens: Selbst wer bei so einer Raucherei glimpflich davongekommen ist, die Feuerversicherung könnte in diesen Fällen wegen grober Fahrlässigkeit nicht zahlen!

Einige wenige weitere Grundregeln stellen sicher, dass einem das Rauchen nicht zum Verhängnis wird. So sollten vorhandene Aschenbecher auch benützt und dabei die Zigarette sorgfältig ausgedrückt werden. Keinesfalls gehört die Asche in den Mülleimer.

Rauchverbote werden nicht als Schikane ausgesprochen, sondern dienen der Sicherheit Aller. Sie bestehen etwa an Tankstellen, in Lagerräumen, Labors, Geschäfts- und Arbeitsstätten, Theatern und im Wald. Auch versteht es sich eigentlich von selbst, dass man nicht beim Umgang mit leicht entzündlichen Flüssigkeiten wie Benzin, Spiritus, reinem Alkohol oder Verdünnungen raucht. Sinnvoll ist es schließlich auch, nicht während des Autofahrens zu rauchen. Wer hierauf dennoch nicht verzichten will, sollte besonders vorsichtig sein. Eine nicht sorgfältig ausgedrückte, heruntergefallene oder achtlos beiseite geworfene Zigarette war schon oft die Ursache für einen Verkehrsunfall. Wer diese wenigen Regeln beachtet, kann sicher sein, dass er weder sich noch andere gefährden kann.

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Kindliches Spiel mit dem Feuer

Der Umgang mit Feuer kann verheerende Folgen haben. Kinder kennen diese Gefahren nicht. Eltern versuchen sie zu schützen, indem sie den Umgang mit Feuer rigoros verbieten. Aber was verboten ist, wird erst recht mit kindlicher Neugier oder Trotz ausprobiert und kann dann um so gefährlich werden. So die Experten der Feuerwehr.

Den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer lernen die "Kleinen" am besten durch vorbildliches Verhalten der "Großen". Da die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder tragen, liegt es an ihnen, ihren Sprösslingen unter Aufsicht den richtigen Umgang mit Streichhölzern, Kerzen und Feuerzeugen beizubringen. Nur so kann die notwendige Vorsicht gegenüber solchen gefährlichen Gegenständen oder Situationen rechtzeitig erlernt werden. Diese spielerisch erworbene Vorsicht ist die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme gegen Brände jeder Art.

Streichhölzer und Feuerzeuge sollten nie achtlos herumliegen, sondern so aufbewahrt sein, dass die Kleinen nicht drankommen. Auch sollte man Kinder nie zum Einkaufen von Zündhölzern schicken oder sie bei offenem Licht und Feuer unbeaufsichtigt lassen. So vermeiden Eltern, Großeltern oder Freunde die teilweise schlimmen Folgen, die das kindliche Spiel mit dem Feuer haben kann.

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Sicheres Grillen
 

  • Griller auf einer ebenen Fläche aufstellen, sodass er nicht umfallen kann.
  • Nur Holz- oder Grillkohle verwenden.
  • Zum Anzünden nur spezielle Grillanzünder verwenden. Diese erhält man z. B. in Super-, Baustoff- oder Drogeriemärkten.
  • Niemals Brennspiritus oder Benzin als Brandbeschleuniger verwenden!
  • Grillfeuer immer unter Aufsicht halten.
  • Nach dem Grillen das Feuer ablöschen.

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Sicheres Heizen
 

  • Nur ein funktionierender Ofen, der richtig bedient wird, und ein gut gewarteter Rauchfang garantieren umweltschonendes und sicheres Heizen.
  • Ein Ofen funktioniert nur dann richtig, wenn er an einen funktionstüchtigen Rauchfang angeschlossen ist. Vor Anschluss des Ofens gibt der Rauchfangkehrer darüber Auskunft.
  • Nur mit Brennmaterialien heizen, für die der Ofen auch vorgesehen ist. Keine Abfälle verheizen!
  • Den Ofen stets nach Bedienungsanleitung des Herstellers bedienen.
  • Verschiedene Brennstoffe nicht mischen!
    Da jeder Brennstoff verschieden viel Luft benötigt, um abzubrennen, kann so starker Rauch entstehen. Daher bei festen Brennstoffen entweder nur Holz, nur Kohlen, nur Briketts oder nur Koks verwenden.
  • Die Wohnung regelmäßig lüften, denn der Ofen benötigt Verbrennungsluft.
  • Genügend Brennstoffe verwenden. Bei falschem Sparen zieht der Rauchfang nicht mehr und wird kaputt.
  • Zu Beginn und am Ende einer Heizperiode Ofen nicht stark drosseln. Es könnten so lebensgefährliche Rauchgase eindringen.
  • Heiße Asche nicht in den Mistkübel füllen.
  • Regelmäßige Reinigung und Überprüfung des Rauchfangs bei der verpflichtenden Hauptkehrung sorgen für optimale Wärme und sicheres Heizen.

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Sicheres Tanken
 

  • Richtig Tanken endet, wenn die Zapfpistole automatisch abspringt!
  • Fahrzeuge sollten nie "randvoll" getankt werden. Kraftstoff dehnt sich nämlich bei erhöhter Temperatur aus.
    Bei 50 Litern Kraftstoff und einem Temperaturunterschied von 40 Grad hat man plötzlich ganze zwei Liter mehr
    im Tank. Die Folge: Der Kraftstoff läuft aus. Das schädigt nicht nur die Umwelt, sondern auch die Geldbörse.

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Sicherer Christbaum
  

  • Den Christbaum erst kurz vor dem Weihnachtsfest kaufen.
  • In einem Gefäß mit Wasser und, wenn möglich, im Freien lagern.
  • Den Christbaum fest und sicher aufstellen, sodass er nicht umfallen kann.
  • Ein Christbaumständer mit Wasser lässt den Baum langsamer dürr werden. Jedoch: Jeder Baum trocknet täglich mehr aus und damit steigt die Gefahr, dass er Feuer fängt.
  • Den Standort so wählen, dass genügend Abstand rundherum ist - vor allem zu leicht brennbaren Materialien wie Vorhängen.
  • Die Kerzen senkrecht und in geeignete Kerzenhalter stellen.
  • Die Kerzen mindesten 20 Zentimeter vom nächsten Ast entfernt anbringen - nicht direkt unter einem anderen Ast.
  • Lametta mindestens 20 cm von einer Kerze entfernt aufhängen.
  • Auf Sternspritzer verzichten.
  • Die Kerzen von oben nach unten und von hinten nach vorne anzünden, sonst besteht Gefahr, sich selbst anzuzünden.
  • Für den Fall, dass etwas passiert einen Handfeuerlöscher oder einen Kübel mit Wasser griffbereit haben.
  • Wenn es brennt: Fenster und Türen schließen. (Eine fünf Zentimeter dicke, massive Eichentüre hat eine Brandwiderstand von 0,5 Stunden.)
    Feuerwehr alarmieren: Notruf 122

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Brauchtumsfeuer - Verbot mit Ausnahmen
  

Wann darf abgeheizt werden?

Brauchtumsfeuer ist ein Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, das ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt wird. Als solche Feuer gelten:

a.) Osterfeuer am Karsamstag;
     das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags
     bis 03 Uhr früh am Ostersonntag zulässig;

b.) Sonnwendfeuer (21. Juni);
     sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, so ist das
     Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am
     nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig.

c.) Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers
     beinhalten, wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem
     Brauchtumshintergrund verweisen können.

Was darf abgeheizt werden?

Es dürfen nur biogene Materalien abgeheizt werden!
Biogene Materialien sind im Sinne des Bundesgesetzes unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft, insbesondere Stroh, Holz, Rebholz, Schilf, Baumschnitt, Grasschnitt und Laub.

Sicherheitsvorkehrungen!

(1) Die Beschickung von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen darf
     ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen. Zum Entzünden
     oder zur Aufrechterhaltung eines Brauchtumsfeuers dürfen keine
     Brandbeschleuniger verwendet werden.
     Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung
     des Feuers verhindern, z.B. durch das bereithalten geeigneter Löschhilfen in
     der Nähe der Feuerstelle.

(2) Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine
     Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.

(3) Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten
     werden:
     1.) 50 m zu Gebäuden
     2.) 100 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, soweit diese nicht ausschließlich
          Land- und Forstwirtschaftlichem Verkehr dienen.
     3.) 100 m zu Energieversorgungsanlagen;
     4.) 40 m zu Baumbeständen, Büschen, Wald und sonstigen Hecken.

(4) Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen. Das Feuer ist verlässlich zu löschen,
     sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden
     kann.

(5) Bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheits-
     bestimmungen ist das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein
     sofortiger Löschauftrag zu erteilen.

Wo darf in der Steiermark nicht abgeheizt werden!

(1) Die Entfachung von Brauchtumsfeuern ist in der Steiermark – abgesehen von
     den in Abs. 2, 3 und 4 genannten Beschränkungen – zulässig.

(2) Unzulässig ist die Entfachung von Brauchtumsfeuern in der Stadt Graz.

(3) In den nachstehenden Gemeinden darf jeweils nur ein Brauchtumsfeuer
     entfacht werden, dass von der Gemeinde veranstaltet wird. Die Gemeinde
     darf sich hierfür auch eines Vereines oder einer Organisation als Veranstalter
     bedienen, wobei die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der
     Gemeinde obliegt:

     Feldkirchen bei Graz, Fernitz, Gabersdorf, Gössendorf, Grambach, Gralla,
     Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kalsdorf, Kaindorf an der Sulm, Lang,
     Lebring, Leibnitz, Mellach, Obervogau, Pirka, Raaba, St. Veit am Vogau,
     Seiersberg, Spielfeld, Straß, Tillmitsch, Unterpremstätten, Vogau, Wagna,
     Weitendorf, Werndorf, Wildon, Wundschuh und Zettling.

(4) In Gemeinden, die in einem Sanierungsgebiet im Sinne des § 2 Z 2 IG-L-
     Maßnahmenverordnung 2008, LGBl. Nr. 96/2007, liegen, dürfen ausschließlich
     Brauchtumsfeuer gem. § 2 Z 2 lit. a und b entfacht werden.

(5) Brauchtumsfeuer sind der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen.

Quellen:

BrauchtumsfeuerVO, § 22 LGBl vom 30.03.2011

Bundesluftreinhaltegesetz BLRG BGBl Nr. 77/2010 und
Erlass Amt der Stmk. LR FA 13A-07.10-47/2011-29 vom 06.04.2011

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HANDBUCH FÜR RAUCHMELDER
Der elektronische Lebensretter

Dieses Handbuch soll allen am Thema Heimrauchmelder interessierten Personen eine Unterstützung bieten.






LFR Dr. Otto Widetschek und Ing. Alfred Pölzl, Graz

Es ist nicht immer leicht, Menschen zu überzeugen. Besonders schwer wird es, wenn es um die eigene Sicherheit geht. Erschwerend kommt hinzu, dass Sicherheit in vielen Fällen nicht immer ganz billig ist. Was jedoch beim gegenständlichen Thema sicher nicht der Fall ist. Das heißt jedoch noch lange nicht, eine solche Information wäre leicht zu vermitteln. Genau das Gegenteil ist der Fall. Warum das so ist, wissen wahrscheinlich selbst Psychologen nicht.
Spätestens nach dieser Erkenntnis müsste man aufgeben. Wie Sie aber unschwer erkennen können, geht es im Text weiter! Und zwar in einer solchen Form, dass erkennbar wird, wir werden nicht müde, diese Aufklärungsarbeit bis zum bitteren Ende fortzusetzen. Und zwar so lange, bis man es schon nicht mehr hören wird können. Das dürfte aber auch jener Zeitpunkt sein, da wir uns am Ziel dieser so wichtigen Aktion befinden werden.


WARUM HÖRT NIEMAND ZU ?
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die Verbreitung von Heimrauchmeldern in österreichischen Privathaushalten sehr gering. Dies liegt einerseits daran, dass es derzeit noch keine gesetzlichen Bestimmungen für den verpflichtenden Einbau der kleinen elektronischen Lebensretter gibt und andererseits ein Großteil der Bevölkerung über die tödlichen Gefahren des Brandrauchs nicht oder nur unzureichend informiert ist.

GESETZLICHE SITUATION
In Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, Heimrauchmelder im Wohn- oder Bürobereich vorzusehen. In der vor kurzem verabschiedeten TRVB N 115 „Brandschutz in Wohnhäusern, Büro und Verwaltungsgebäuden, Teil 1 – Bauliche Maßnahmen“ ist zwar erstmals in einem brandschutztechnischen Regelwerk dieser Themenkreis behandelt worden, jedoch hat es nur zu einer Empfehlung des Einbaus von Heimbrandmeldern gereicht.
Eine Maßnahme, welche vielfach nur als Alibihandlung angesehen und daher auch in der Feuerwehr-Fachzeitschrift BLAULICHT kritisiert wurde.
Aus diesem Grund hat der Landesfeuerwehrverband Steiermark eine umfassende Initiative gestartet, welche in diesem sensiblen Bereich zu einem Umdenken führen soll. So wurde im Zuge der laufenden Novellierung des Feuerpolizeigesetzes 1985 der Antrag gestellt, den verpflichtenden Einbau von Heimrauchmeldern in diesem Gesetzeswerk zu verankern.
Da vor allem auch die für das Feuerwehrwesen und den Brandschutz zuständige Referentin in der Steiermärkischen Landesregierung, Frau Landeshauptmann Waltraud Klasnic, und andere Persönlichkeiten der Politik, der Wirtschaft und des Versicherungswesens diese Initiative unterstützen, kann mit einer positiven Erledigung gerechnet werden. Dies würde einen Meilenstein auf den Sektor des allgemeinen Brandschutzes darstellen und könnte auch Vorbildfunktion für andere Bundesländer besitzen.

IM AUSLAND
Andere Länder, weniger Opfer!
Hintergrund, z.B. in Großbritannien, ist eine gesetzliche Regelung, nach der ein Rauchmelder pro Etage angebracht werden muss: Nach einer umfassenden Aufklärungskampagne sind hier ca. 75 % der Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet, wodurch die Anzahl der Brandtoten (müsste richtig heißen: Rauchtoten) bis zu 40 % gesunken ist. Auch in den USA oder Schweden ist der überwiegende Anteil der Haushalte mit Rauchmeldern ausgerüstet, die auch hier für eine deutliche Verringerung der Brandtoten sorgen.

Nicht nur eine Frage der Gesetze ...
In Österreich sind Rauchmelder im Haushalt noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hier erwartet man, dass allein durch die Aufklärung bei der Bevölkerung das Bewusstsein für die Brandgefahr entwickelt und die Notwendigkeit des freiwilligen Einsatzes von Rauchmeldern erkannt wird.

... sondern auch der Einstellung:
Dass in den USA oder Skandinavien Heimrauchmelder so akzeptiert und flächendeckend eingesetzt werden, liegt nicht nur an den gesetzlichen Regelungen oder am vermeintlich höheren Gefahrenpotential durch die Verbreitung von Holzhäusern, sondern vor allem auch an der guten Aufklärung und dem entsprechenden Bewusstsein bei der Bevölkerung.

Allerdings:
Eine gesetzliche Regelung gibt Klarheit über die Situation und kann nicht schaden.
Und diejenigen, die sich so etwas nicht vorschreiben lassen wollen, diese und ähnliche Aussagen wurden schon gehört, können ja gleich in das nächste Fachgeschäft gehen und sich, bevor es zu einer gesetzlichen Regelung kommt, mit einigen Heimrauchmeldern eindecken.

AUFKLÄRUNGSKAMPAGNE
Ein weiteres Negativum: Die Gefahren durch den Brandrauch moderner Brände werden heute von der Zivilbevölkerung meist stark unterschätzt bzw. teilweise überhaupt nicht erkannt. Gerade auf diesem Gebiete hat sich jedoch durch neue Bau-, Werks- und Einrichtungsstoffe eine völlig neue Situation ergeben.
Der Brandrauch ist heute aus mehreren Gründen viel gefährlicher als noch vor einigen Jahrzehnten.
Wir haben daher über das Redaktionsteam unserer Feuerwehr-Fachzeitschrift BLAULICHT eine umfassende Informationskampagne eingeleitet und eine Arbeitsgemeinschaft der Landesfeuerwehrverbände Steiermark, Kärnten und Tirol gegründet. Unsere gemeinsame Verbandszeitschrift wird bis zum Florianitag 2002 am 5. Mai und darüber hinaus eine zentrale Rolle der Information und Schulung spielen. Unterstützt wird diese Kampagne auch von der „Aktion Sichere Steiermark“, der Landesinnung der Rauchfangkehrer und den Sachversicherern.
Mit diesem kleinen Handbuch wollen wir Ihnen erstmals ausführliches Informationsmaterial in die Hand geben, wodurch in der Bevölkerung kompetente Aufklärungsarbeit über die lebensrettende Wirkung von Rauchmeldern geleistet werden kann.

80 PROZENT RAUCHTOTE
Von Großfeuern und Brandkatastrophen ist oft die Rede, selten aber von Rauchkatastrophen. Die meisten Opfer bei einem Brand sterben nämlich nicht durch Flammeneinwirkung. Es ist der Rauch, durch den sie umkommen. Die neuen Baumaterialien machen ihn immer giftiger. Manche Toxikologen behaupten inzwischen, dass er so gefährlich wie ein Kampfgas für den Kriegseinsatz ist.
Umfassende Statistiken zeigen, dass rund 80 Prozent der Brandtoten heute bereits Rauchopfer sind. Diese sind vor allem bei Klein- und Mittelbränden im Wohn- und Schlafbereich (Wohnung, Heim, Hotel etc.) zu beklagen. Die große Gefahr dabei: Während man dem sichtbaren und lokal begrenzten Feuer normalerweise leicht entrinnen kann, überfällt der Rauch seine Opfer blitzschnell und lässt ihnen keine Chance! Einige Atemzüge führen in der Regel bereits zur Bewusstlosigkeit und zum Erstickungs- bzw. Vergiftungstod.

GEFÄHRLICHE „RAUCHBOMBEN“
Bei Bränden sind es also in erster Linie die Nebenprodukte des Feuers, die tödlich auf den Menschen wirken.
Heiße Brandgase, Rauch und Qualm sind fast immer die Todesursache, bevor die Flammen überhaupt wirksam werden können. Durch die zunehmend größeren Qualmmengen, die vor allem bei Bränden von Schaumkunststoffen (z. B. in Polstermöbeln) entstehen können, wird auch das Panikverhalten von betroffenen Menschen sehr stark geprägt. Man bedenke, dass bereits 100 Gramm Polyurethanschaum (PU) über 250 m3 Rauch produzieren kann, wodurch eine rund 80 m2 große Wohnung total verqualmt wird. Eine zehn Kilogramm schwere Schaumgummimatratze aus einem Kinderbett verwandelt sich in 25.000 Kubikmeter Rauch. Dies entspricht dem Volumen von etwa 30 Einfamilienhäusern. Unter Einwirkung von Hitze verwandeln sich also selbst harmlos wirkende Gegenstände in gefährliche Rauchbomben.

„GIFTCOCKTAIL“
Bei einem Zimmerbrand (der meistens vorliegt) werden Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsstoffe thermisch zersetzt.
Es handelt sich dabei um Holz, aber heute bereits in überwiegendem Maße um verschiedene Kunststoffe. Der Rauch hat bei modernen Bränden aufgerüstet und je nach chemischer Zusammensetzung können sich bei der Verbrennung die unterschiedlichsten Brandgase bilden.
Inzwischen kennt man bereits bis zu 5.000 giftige Bestandteile. In erster Linie sind hier Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2) sowie Blausäure (HCN), in speziellen Fällen jedoch auch Salzsäure (HCl), Ammoniak (NH3), Schwefeldioxid (SO2) und andere hochtoxische Substanzen, zu nennen.
Durch das Zusammenwirken dieser Gifte kann es auch zu einer Art Syndromwirkung auf die im Brandobjekt befindlichen Menschen kommen. Schon wenige Lungenzüge führen bei einem derartigen „Giftcocktail“ zu schweren Vergiftungen und sogar zum Tod.

GEFÄHRLICHE NÄCHTE
Des Nachts ist die Gefahr am größten – auch im Brandfall! Dies belegen die Statistiken ganz eindeutig: Obwohl nämlich nur etwa ein Drittel aller Brände des nachts ausbrechen, fallen rund drei Viertel der Verunglückten nächtlichen Bränden zum Opfer! Diese Zahlen sprechen für sich und sind ein deutlicher Ausdruck der weit verbreiteten Unterschätzung der Gefahren durch den Brandrauch. Es ist klar: Menschen, die sich in tiefem Schlaf befinden, können durch gefährliche Blut- und Nervengifte, wie das Kohlenmonoxid (CO) und Blausäure (HCN), welche auch nicht mit den Sinnesorganen wahrnehmbar sind, überrascht werden. Sie entschlummern – meist ohne das Bewusstsein zu erlangen – sanft ins Jenseits.

DER FEUERTEUFEL IST ÜBERALL
Brandursachen sind heute äußerst komplex. Der Feuerteufel sitzt faktisch überall! Er muss nur geweckt, aktiviert werden, dann beginnt er sein zerstörerisches Werk.
Es sind nicht nur die bekannten Fahrlässigkeiten wie die „letzte Zigarette im Bett“ oder die in ihrem Gefahrenbewusstsein noch sorglosen Kinder. Vom Hobbykeller bis in den Dachstuhl finden sich in jedem Haushalt unzählige potenzielle Brandquellen.
Besonders häufig und auch gefährlich sind jedoch Schwelbrände. Hier bleibt der Feuerteufel bei seinem heimtückischen Werk lange Zeit unerkannt und produziert dabei hochgiftigen Brandrauch, der zur tödlichen Gefahr wird.

BRANDURSACHEN STECKEN ÜBERALL
Vom Keller bis in den Dachboden, Gefahrenquellen finden Sie überall. Die ebenso weit verbreitete Ansicht, wenn sich keine Feuerstätte im Objekt befindet, gibt es auch keine Möglichkeit für eine Brandentstehung. Schön, wenn es so wäre. Dieser Rahmen reicht hier nicht aus, um all die Kleinigkeiten aufzuzählen, die zur Katastrophe führen können. Denken Sie hier nur an einen Küchenbrand. Einen Herd unbeaufsichtigt zu lassen stellt für den Obersten Gerichtshof eine grobe Fahrlässigkeit dar.
Genau an jenem Tag, an dem diese Zeilen verfasst wurden, gab es in der Oststeiermark einen Küchenbrand, der sich auf das gesamte Objekt ausgedehnt hat und einen Gesamtschaden von ca. € 80.000,– verursacht hat.
Die Versicherung ist leistungsfrei. Zumindest für den verursachenden Ehepartner. Gibt es eine grundbücherliche Aufteilung, so wird zumindest jener Teil des nicht schuldigen Ehepartners ersetzt. Was bleibt, sind im günstigsten Fall ein Schaden von € 40.000,–. Ist der Verursachende alleiniger Eigentümer, bleibt ihm der gesamte Schaden von € 80.000,–. Wenn das nicht zum Nachdenken anregt ?

LÖSCHGERÄT
Dies ist faktisch der Grund schlechthin, warum nicht nur der Heimrauchmelder forciert werden soll, sondern auch automatische Löschgeräte für die Küche. Auch diese Geräte sind nicht besonders teuer und verhindern die vorhin geschilderten Katastrophen.

Diese Löschgeräte funktionieren folgendermaßen:
Ein Glaskolben mit 6 cm Durchmesser und 30 cm Länge wird mit einer Halterung über der Kochstelle montiert. Kommt es nun zu einem Brand, wird bei einer Temperatur von ca. 90 °C der Glaskolben zerstört und das Löschmittel tritt aus. Im Umkreis von ca. 1,2 m werden alle Flammen gelöscht. Durch das Herausschleudern des Löschmittels kann auch bereits eine in Brand geratene Dunstabzugshaube gelöscht werden.


DAS SICHERE HEIM
Unter diesem Begriff soll eine ganzheitliche Sicherheitsbetrachtung erfolgen. Gerade das Spezialwissen der Feuerwehren darf nicht brach liegen. Der Erfahrungsschatz der vielen Einsätze soll doch positiv verwertet werden. In Beratungsgesprächen können viele Fehler, die gar nicht als solche erkannt werden, bereits im Keim erstickt werden. All unsere Bemühungen müssen danach ausgerichtet werden, dem höchsten Gut, nämlich das Leben, bestmöglich und nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Und diese Aufgabe kann man durchaus als Ehre, die insbesondere den Feuerwehren hier zukommt, verstanden wissen.
Mit dem sicheren Heim ist untrennbar auch die Fluchtwegsituation verbunden. Kaum jemand macht sich Gedanken, wie und wo man sich im Brandfall in Sicherheit bringen kann. Hier sollte man sich unbedingt davon überzeugen, ob der vorgesehene Fluchtweg auch tatsächlich verwendet werden kann, bzw. welche Hilfsmittel unter Umständen nötig sind.
In den USA wird den Schülern die Aufgabe gestellt, für die Wohnung oder das Haus Rettungswegpläne zu zeichnen. Damit wird erreicht, dass sich auch die Familie mit diesem Thema auseinandersetzt und letztendlich auch eine Rettungsübung in den eigenen vier Wänden abgehalten wird. Für den Ernstfall ist dieses Training wahrscheinlich lebensrettend.

Planung des Fluchtweges
Benutzen Sie die Testknöpfe an den Meldern, um alle Bewohner mit dem Alarmton vertraut zu machen und regelmäßig mit allen Betroffenen Brandschutzübungen durchzuführen. Legen Sie einen Grundriss an, auf dem für jeden Bewohner mindestens 2 Fluchtwege von jedem Raum aus eingezeichnet sind. Kinder neigen dazu, sich zu verstecken, wenn sie nicht wissen, was sie tun sollen.
Zeigen Sie Ihren Kindern, wie sie entkommen können, wie Fenster geöffnet werden und wie sie aufgerollte Feuerleitern ohne Hilfe Erwachsener benützen können. Versichern Sie sich, dass die Kinder wissen, was in einem Notfall zu tun ist.
Prüfen Sie, ob Rauch oder Hitze an Türen zu spüren ist. Heiße Türen nicht öffnen! Benutzen Sie einen anderen Fluchtweg. Schließen Sie Türen wieder hinter sich, wenn Sie das Haus verlassen.
Falls der Qualm sehr dick und schwer ist, kriechen Sie und bleiben Sie in Bodennähe. Falls möglich, durch ein nasses Tuch atmen oder die Luft anhalten. Mehr Menschen sterben an Rauchgasvergiftung als an den eigentlichen Flammen.
Das Gebäude so schnell wie möglich verlassen! Halten Sie sich nicht damit auf, irgendwelche Gegenstände mitzunehmen. Einigen Sie sich mit allen Bewohnern auf einen Treffpunkt im Freien. Überprüfen Sie, ob alle da sind.

MONTAGE VON HEIMRAUCHMELDERN
Um eine Früherkennung eines Brandes zu gewährleisten, ist es notwendig, dass die Heimrauchmelder auch fachgerecht montiert werden. Es muss durch die Montage sichergestellt werden, dass im Brandfall der Brandrauch auch tatsächlich den Melder erreicht. Brandrauch steigt grundsätzlich immer nach oben, sodass die Rauchmelder auf jeden Fall an der Decke montiert werden müssen. Um einen ganzen Raum überwachen zu können, wäre die Anordnung in der Mitte des Raumes ideal. Der seitliche Abstand zu Wänden darf 50 cm nicht unterschreiten und es sollen die Melder aber auch nicht weiter als 6 m von Wänden entfernt montiert werden. Die maximale Überwachungsfläche eines Rauchmelders beträgt ca. 60 bis 80 m2. Als Mindestschutz ist die Montage eines Brandmelders je Geschoss bzw. je Wohnung am Gang erforderlich.
Da aber Türen geschlossen sein können, dadurch eine Rauchausbreitung behindert ist und eine Früherkennung eines Brandes in einem anderen nicht geschützten Raum nicht möglich ist, sollten die Rauchmelder auch in allen Wohn- und Schlafräumen montiert werden. Nicht sinnvoll ist die Montage von Rauchmeldern in Küchen oder Bädern, da es hier durch Wasserdampf und Küchendämpfe zu Täuschungsalarmen kommen könnte. Hier wäre alternativ ein Thermomelder sinnvoller.
Bei einer Verknüpfung der Melder miteinander besteht die Möglichkeit, dass nicht nur der Rauchmelder im Brandraum, sondern auch die anderen gleichzeitig alarmieren und somit Personen in anderen Bereichen des Hauses alarmiert werden.
Diese Verknüpfung kann entweder über Leitungen, aber auch über Funk erfolgen. Es besteht letztlich auch die Möglichkeit, den Brandalarm auf kleine Zentralen weiterzuleiten.
Ein Anschluss an die öffentliche Brandmeldeanlage der Feuerwehr ist aber für Heimrauchmelder nicht vorgesehen. Hierzu müssten in Österreich zugelassene Brandmeldesysteme verwendet werden.

EINFACHE BEFESTIGUNGSTECHNIK
Um es den Nutzern möglichst einfach zu machen, werden Heimrauchmelder auch mit Klebetechnik angeboten.
Dies bringt den Vorteil, dass ein oft mühsames Bohren an der Decke entfallen kann. Eine Einschränkung besteht nut bei sehr rauen Oberflächen.
Eine Befestigung des Brandmelders mittels des Klebestreifens ohne die Halterung (direkt auf die Rückseite des Melders geklebt) zu benutzen erscheint als nicht sehr gut geeignet, da ein Abnehmen des Brandmelders, z.B. für einen Batteriewechsel, nicht ohne Zerstörung des Klebestreifens und gegebenenfalls auch des Deckenmaterials möglich ist.

FEUERWEHRNOTRUF
Auch wenn ein Brand unmittelbar entdeckt wird, sollte er zuerst der Feuerwehr gemeldet und dann gelöscht werden. Es gilt hier die alte Merkregel: „Alarmieren – Retten – Löschen!“. Die Feuerwehr rückt lieber einmal umsonst aus, als sie findet einen Großbrand vor, bei dem sich Dutzende Menschen in Lebensgefahr befinden. Viele Menschen glauben, dass sie den Einsatz zu bezahlen haben, wenn sie die Feuerwehr rufen. Wir dürfen Sie beruhigen: Wenn der Notruf nicht missbräuchlich erfolgt, ist kein Cent zu bezahlen.

 

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PRAXISTEST OPTISCHE RAUCHMELDER
Rauchmelder für Zuhause

Im Februar 2002 wurde erneut ein Praxistest über die Funktionsfähigkeit von Rauchmeldern für den Heimbereich durchgeführt, der erstmals 1998 (durchgeführt von der Zentralstelle für Brandverhütung Wien und der Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark) zur Anwendung kam.






Durchgeführt von: Institut für Technische Sicherheit (Wien), Landesstelle für Brandverhütung in Steiermark und VWA

Projektleiter: Ing. Friedrich Nechutny
Prüfer: Karl Röschel
Verfasser: Mag. Stephan Brückler

RAUCHMELDER IM HEIMBEREICH ALS LEBENSRETTER
Brände in Österreichs Haushalten fordern jährlich rund 40 Todesopfer. Innerhalb der EU ist das zwar eine der niedrigsten Raten, doch auch das sind 40 zu viel! Am gefährlichsten sind Wohnungsbrände, die in den Nacht- und frühen Morgenstunden entstehen und die Bewohner im Schlaf überraschen. Häufig sind es so genannte Schwelbrände, die durch zu wenig Verbrennungsluft nicht richtig aufflammen, sondern oft stundenlang an versteckten Stellen schwelen, bevor die ersten Flammen sichtbar werden. Zu den häufigsten Brandursachen zählen unachtsames Rauchen (z.B. Rauchen im Bett), Heizgeräte, die zu knapp an leicht brennbaren Materialien (z.B. Vorhänge) betrieben werden, Hitzestaus oder Kurzschlüsse in defekten - meist älteren - Elektrogeräten, sowie offenes Feuer und Licht (z.B. unbeaufsichtigt brennende Kerzen, heiße Asche in Abfalleimern, zündelnde Kinder, etc.). Die meisten Brandopfer kommen nicht durch die Flammen, sondern durch giftigen Brandrauch ums Leben. Das gefährlichste Rauchgas ist das geruchlose Kohlenmonoxid, das zu verminderter Sauerstoffaufnahme, Bewusstlosigkeit und schließlich zum Tod führen kann.
Dabei gibt es eine einfache und billige Lösung, wie man diesem Szenario entgehen kann: Rauchmelder für den Heimbereich.
Optische Rauchmelder erkennen frühzeitig den Rauch und warnen durch einen lauten pulsierenden Ton. Dadurch werden die Hausbewohner zu einem Zeitpunkt alarmiert, an dem die Flucht in die Sicherheit noch möglich ist und ein größerer Brand vermieden werden kann. Heimrauchmelder können ihr Leben retten !

IN VIELEN LÄNDERN PFLICHT
Im Gegensatz zu Österreich und Deutschland ist die Installation von Rauchmeldern in den USA, Kanada, Australien, Großbritannien und Norwegen Pflicht. „Die Zahl der Brandopfer ist überall dort, wo die Geräte eingesetzt werden, drastisch zurückgegangen. In Großbritannien zum Beispiel, wo Rauchmelder noch 1987 nahezu unbekannt waren, ist die Zahl der Brand-Toten seitdem von 929 auf 676, also um 27 Prozent, gesunken. Ähnlich die Situation in den USA: Seit 1977 nahm die Zahl der Todesopfer bei Haus- und Wohnungsbränden um nahezu 40 Prozent ab.“
In der in Österreich gültigen neuen „Technischen Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB N 115 - Brandschutz in Büro- und Wohngebäuden“ wird empfohlen, in jeder Wohneinheit bzw. jedem Stockwerk zumindest einen Heimrauchmelder zu installieren. Es sind außerdem Bestrebungen im Gange, die Errichtung von Heimrauchmeldern auch gesetzlich zu verankern.

OPTISCHE RAUCHMELDER – FUNKTIONSPRINZIP
Heimrauchmelder sind kleine, untertassengrosse Geräte, die optisch unauffällig an der Zimmerdecke angebracht werden. Über ein fotooptisches Messverfahren wird mittels einer Lichtzelle die Konzentration der Rauchpartikel in der Luft gemessen und bei Erreichen einer bestimmten Dichte der Alarmton ausgelöst (Streulichtprinzip). Bei einer Lautstärke von über 85 dB ist dieser Ton nicht nur in dem Raum wo der Melder montiert ist hörbar, sondern auch außerhalb - selbst durch geschlossene Türen.
Bei einigen Modellen ist es möglich, mehrere Melder über ein Kabel zu verbinden, so dass bei Alarm eines Melders alle anderen mitalarmieren. Dies ist vor allem in mehrgeschossigen Wohnungen und Privathäusern sinnvoll, wo in jeder Etage zumindest ein Melder angebracht werden sollte. Das Treppenhaus oder der Flur als Schnittpunkt zwischen Wohn- und Schlafbereich eignen sich am besten zur Melderinstallation. Zusätzliche Melder sollten in besonders gefährdeten Bereichen, wie z.B. Kinderzimmer oder Dachboden, montiert werden. Bei einigen Meldertypen besteht weiters die Möglichkeit, durch Funkadapter eine Verbindung zu einer zentralen Stelle herzustellen, ohne dass Leitungen verlegt werden müssen.

MONTAGE, POSITIONIERUNG
Die Montage der meisten Melder ist sehr einfach und erfolgt mit Hilfe zweier Schrauben, die dem Melder beigepackt sind. Eine Meldertype kann sogar aufgrund seiner geringen Größe und seines geringen Gewichts mittels eines mitgelieferten Doppelklebebandes – ohne Bohrlöcher – befestigt werden.
Heißer Rauch steigt nach oben, deswegen müssen Melder an der Decke angebracht werden. Da sich die Luft in den Ecken nicht bewegt, ist eine Anbringung in der Deckenmitte vorzuziehen, wobei auf einen Mindestabstand von 50 cm zu Wänden und Ecken zu achten ist. Alle Heimrauchmelder werden mit je einer 9-Volt-Blockbatterie betrieben und sind somit netzunabhängig. Die Melder könnten zwar auch ans Netz angeschlossen werden, jedoch ist dadurch bei Stromausfall kein Schutz mehr gegeben. Um volle Funktion zu garantieren, sollen nur hochwertige Batterien verwendet werden, Akkus sind zu vermeiden.

Jeder Melder sollte zumindest über drei wichtige Kontrollfunktionen verfügen:
1. Testknopf zum Prüfen des Alarmtones
2. Optisches Blinksignal, das Funktion und Einsatzbereitschaft des Melders anzeigt
3. Akustisches Signal bei notwendigem Batteriewechsel

WARTUNG DER MELDER
Von den meisten Herstellern wird empfohlen, den Prüfknopf ca. einmal pro Woche zu betätigen. Dadurch wird ein kurzer Probealarm ausgelöst. Die Batterie muss durchschnittlich einmal jährlich ausgewechselt werden. Hat die Batterie das Ende ihrer Lebensdauer erreicht, so wird der notwendige Batteriewechsel durch einen kurzen Piepston in einem Intervall von 40 bis 60 Sekunden angezeigt. Das Signal soll bis zu 30 Tage lang hörbar sein, damit auch nach allfälligen Urlauben erkannt werden kann, ob zwischenzeitlich die Batteriespannung soweit gesunken ist, dass ein Batteriewechsel erforderlich ist.

WO ERHÄLT MAN OPTISCHE RAUCHMELDER?
Rauchmelder für den Heimbereich bekommt man in den meisten Baumärkten und im Elektrofachhandel. Die Preise sind sehr unterschiedlich und bewegen sich in etwa zwischen 20 und 60 € pro Melder (Stand: Jänner 2002). Die Preise variieren nicht nur zwischen den einzelnen Meldertypen, sondern auch von Anbieter zu Anbieter. Ein Vergleichen macht sich also durchaus bezahlt.

DIE BESCHAFFUNG DER RAUCHMELDER
Die Melder wurden für den Praxistest aus Baumärkten rund um Graz und dem Elektrofachhandel im Zeitraum vom 1. – 30. Jänner 2002 bezogen. Ziel war es, möglichst viele verschiedene Meldertypen zu besorgen, um diese im Praxistest miteinander vergleichen zu können.

AUSWAHL DER MELDER
Insgesamt erhielten wir 21 Melder mit unterschiedlichen Markennamen. Da einige davon gleicher Bauart sind, wurden diese nur einmal getestet. Die Unterschiede dieser baugleichen Melder beziehen sich großteils nur auf den Preis. Es gibt aber auch baugleiche Melder mit zusätzlichen Funktionen, wie Vernetzbarkeit über Drähte bzw. Kabel oder Funkadapter.
Der Melder der Type „EI“ kann als einziger mit einer speziellen Beleuchtung geliefert werden, die im Alarmfall den Raum unter dem Montageort erhellt. Die Stromversorgung erfolgt dabei über eine zweite eingebaute Batterie. Da der Melder zu einem sehr frühen Zeitpunkt alarmiert, wenn die Sicht durch den Rauch noch nicht drastisch eingeschränkt ist, kann durch diese Zusatzbeleuchtung auch bei einem allgemeinen Stromausfall der Fluchtweg erkannt werden.

MELDER MIT RADIOAKTIVEM MATERIAL!
Beim letzen Test in der Ausgabe BLAULICHT 12/1998 gab es noch einige Melder mit radioaktivem Material auf dem Markt. Dies war bei der diesjährigen Testung nicht der Fall. Grundsätzlich sind solche Melder im Heimbereich abzulehnen und sollten daher keinesfalls gekauft werden.

DIE WICHTIGSTEN PRÜFKRITERIEN
Rauchempfindlichkeit der Melder bei den angewandten Rauchversuchen
Kontrollfuktionen (Prüfknopf, optisches Blinksignal und akustisches Warnsignal bei Batterieschwäche)
Alarmlautstärke
Lebensdauer der Batterie (verbunden mit dem Stromverbrauch)
Verhalten bei reduzierter Spannung
Zusammenschaltbarkeit mit anderen Meldern / Funkadapter
Montage
Bedienungsanleitung

Kriterien wie Größe, Farbe wurden in den Test nicht miteinbezogen. Da die Preisunterschiede zum Teil gewaltig sind und nicht nur zwischen den Meldertypen, sondern auch von Anbieter zu Anbieter variieren, wurden sie nicht in die Wertung miteinbezogen, aber als wichtige Orientierung für den Konsumenten in der Liste angeführt.
Heimrauchmelder sollten außerdem der ISO 12239 (unabhängige Rauchmelder) entsprechen. Einige Melder sind von der Prüfanstalt VDS zugelassen worden. Das Vorhandensein dieser Zulassung beeinflusst das Ergebnis positiv.

WIE WURDE GETESTET?
(Anmerkung: Getestet wurde lediglich der Ist-Zustand der Melder, das heißt, die Tests beziehen sich nicht auf Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der Melder über eine längere Zeitspanne.)

Überprüfung der Rauchempfindlichkeit der Melder
In Anlehnung an die ÖNORM EN 54-9 wurde das Testfeuer TF 2 laut ÖNORM verwendet. Es wurde ein Holz-Schwelbrand gelegt, bei dem sich heller Rauch entwickelt. Brennstoff waren jeweils 12 getrocknete Buchenholzstäbe mit den Abmessungen 35 x 20 x 10 mm.
Sämtliche getesteten Melder haben in der Zeit von drei bis vier Minuten nach Entstehung des Rauches angesprochen. Ausschlag gebend für die Ergebnisse sind allerdings nicht die Zeiten, sondern die Brandstoffmenge. Ein Melder ist umso besser, je geringer die Brandstoffmenge (je geringer die Rauchmenge) beim Zeitpunkt der Alarmierung ist. Im vorliegenden Fall waren die Buchenholzstäbe bei der Alarmierung noch nicht annähernd verbrannt. Da alle Rauchmelder innerhalb eines 1-Minuten-Intervalls angesprochen hatten und somit kein Unterschied festgestellt werden konnte, kann das Ergebnis bei allen Meldern als sehr gut bezeichnet werden.

Die Rückstellung des Alarmes erfolgt bei allen Meldern automatisch. Das heißt der Alarm verstummt, sobald sich kein Rauch mehr im Melder befindet. Das dauerte bei allen Meldern etwa gleich lange. Um diese Zeit zu verkürzen, muss der Melder entweder ausgeblasen oder die Batterie entfernt und nach einiger Zeit wieder eingesetzt werden.

Prüfknopf zur Funktionskontrolle
Durch kurzes Drücken dieses Knopfes wird ein Probealarm ausgelöst, je nachdem wie lange man ihn gedrückt hält. Beim Melder „First Alert“ bzw. „Brandalarm T“ muss der Knopf bis zu 10 Sekunden, beim „Flamm Ex“, Type 20 etwa 20 Sekunden lang betätigt werden, bevor ein Alarm gestartet wird. Da jeder der getesteten Melder über einen Prüfknopf verfügt, wurde dieser Punkt nicht in die Bewertung integriert.

Optisches Blinksignal
Jeder Melder verfügt über ein optisches Blinksignal, das die Einsatzbereitschaft des Melders anzeigt. Unterschiede gibt es nur in der Blitzfrequenz und Größe der Leuchtdiode. Je kürzer die Blitzfrequenz desto besser, denn umso kürzer ist die Zeit, die man unter dem an der Decke befindlichen Melder verharren muss, um einen kurzen Lichtblitz der kleinen Leuchtdiode zu erspähen. Deswegen kommt es weiters darauf an, ob diese Leuchtdiode auch gut sichtbar ist. Beim „First Alert“ bzw. „Brandalarm T“ ist die Diode sehr klein, beim „Dicon“ befindet sich diese gar im Inneren des Melders (und ist dadurch nur schwer erkennbar), beim „eff-eff Alarm S-1000“ ist die Leuchtkraft sehr gering.

Funktion bei reduzierter Spannung
Selbst bei reduzierter Spannung sind alle Melder noch voll funktionstüchtig.

Ankündigung der Batterieschwäche mittels Piepston / Piepstonfrequenz
Wichtig ist der Zeitpunkt, ab wann die Batterieschwäche durch einen Piepston angekündigt wird. Hier gilt: je später, desto besser. Es wurden dazu Tests mit einem Voltmeter ausgeführt. Zeigt ein Melder schon sehr früh die Batterieschwäche an, wie z.B. „First Alert“, „Brandalarm T“, „EI 105 B“ (schon ab einer Spannung von 8,4 Volt) oder der „Pentatech Compact“ (bei 8,2 Volt), desto eher und öfter muss die Batterie ausgewechselt werden. Die Piepstonfrequenz bei Batterieschwäche ist bei allen Meldern an die Blitzfrequenz angepasst.
Interessant erschien die Tatsache, dass bei baugleichen Meldern wie bei „EI 105“ B und C gegenüber „EI 3105 L“ (welcher mit Zusatzbeleuchtung und zweiter Batterie ausgestattet ist) unterschiedliche Strom- und Spannungswerte gemessen wurde.
Hinweis: Für Heimrauchmelder dürfen keine Akkus verwendet werden, da deren Spannung oftmals ein wenig unter 9 Volt liegt, und die Melder Batterieschwäche anzeigen würden.

Kapazitätsende
Das Kapazitätsende gibt den Punkt an, an dem der Melder keine Funktion mehr ausführen kann. Dieser Wert liegt bei den meisten Meldern unter 4,5 Volt.

Signallautstärke
Die Signallautstärke bei Alarm (und Batterieschwäche) wurde aus ca. drei Metern Entfernung zu den an der Decke angebrachten Meldern gemessen. Die Ergebnisse bewegen sich zwischen 82,1 und 97,6 dBA, obwohl von allen Herstellern eine Lautstärke von über 85 dBA angegeben wird. Da lediglich der Melder „Hecatron DsH“ mit 82,1 dBA unter dieser Grenze liegt, wird das Lautstärkekriterium insgesamt sehr zufriedenstellend erfüllt. Es kann jedoch angemerkt werden, dass die lauteren Melder für die Verwendung im Heimbereich sicherlich besser geeignet sind, da der Alarm selbst durch geschlossene Türen hörbar ist. (Vergleich: Ein Reisewecker, der in etwa 50 cm Entfernung auf dem Nachtkästchen steht, piepst mit etwa 70 dBA.)
Werden Rauchmelder über Leitungen oder Funk zusammengeschaltet, so ist die Signallautstärke eher nicht relevant, da hier sämtliche Melder bzw. bei der Zentrale angebrachte Sirenen die Alarmierung übernehmen.

Lebensdauer der Batterien
Zur Bestimmung der Lebensdauer der Batterien wurde der Stromverbrauch jedes Melders sowohl im Standby- als auch Alarmbetrieb gemessen. Die Werte fielen durchwegs sehr niedrig aus.
Nach Angabe eines Batterieherstellers beträgt die Kapazität einer qualitativ hochwertigen alkalischen 9-Volt-Batterie 550 mAh. Die Lebensdauer einer Batterie im Standbybetrieb würde also in etwa 19 Jahre betragen, bei durchgehender Alarmfunktion nur etwa vier Tage. Da natürlich nicht vorausgesehen werden kann, wie oft bzw. ob ein Melder in einer bestimmten Zeitspanne alarmiert bzw. getestet wird, wurden die in der jeweiligen Bedienungsanleitung angeführten Werte für die Batterielebensdauer herangezogen bzw. eine Berechnung der durchschnittlichen Lebensdauer und der durchschnittlichen Zeitspanne der Meldung der Batterieschwäche angegeben.

Montage
Die Montage ist bei den meisten Modellen sehr einfach und erfolgt mit Hilfe zweier mitgelieferter Schrauben. Eine abnehmbare Montageplatte- oder schiene ist bei fast allen Meldern vorhanden und hat sich als besonders praktisch erwiesen. Der Melder „Achtung 1201“ kann mittels eines beigepackten Doppelklebebandes auf die Decke geklebt werden, ohne dass diese (durch Bohrungen) beschädigt werden muss.

Zusammenschaltbarkeit (Vernetzung) / Funk
Rund die Hälfte der Melder ist mit anderen Meldern der gleichen Type zusammenschaltbar, nur die Anzahl ist unterschiedlich, so können z.B. die Geräte der Typen „Hecatron“, „Merten Argus“ und „Gira“ mit bis zu 40 weiteren Meldern vernetzt werden. Dies ist allerdings bei einigen Meldertypen nur durch eine Erhöhung des Preises möglich. Wie bereits erwähnt, können einige Meldertypen auch über Funk miteinander kommunizieren bzw. eine Brandmelderzentrale ansteuern. Es muss jedoch ausdrücklich festgestellt werden, dass die Anschaltung von Heimrauchmeldern (selbst welche mit Brandmelderzentralen) an die öffentlichen alarmannehmenden Stellen der Feuerwehr unzulässig ist. Hierfür sind vorschriftsmäßige Brandmeldeanlagen gemäß Technischer Richtlinie Vorbeugender Brandschutz „TRVB S 123“ erforderlich.

Bedienungs- und Montageanleitung
Die Bedienungsanleitungen sind von unterschiedlicher Güte, fielen aber bei den meisten Modellen erfreulich aus. Lediglich ein Melder verfügte über keine Anleitung. Die wichtigsten Kriterien waren technische Angaben, Hinweise auf Ort und Art der Montage, Vorhandensein von Skizzen und Fotos zur besseren Verständlichkeit. Einige Anleitungen enthielten sogar Hinweise auf das Verhalten im Brandfall oder die Verhütung von Bränden.

Garantie
Die Dauer der Garantie ist - ähnlich wie der Preis - von Melder zu Melder äußerst unterschiedlich und rangiert zwischen zwei und fünf Jahren.

Abschließend folgt die Liste mit den Prüfergebnissen der Rauchmeldertests, welche die wichtigsten Ergebnisse in übersichtlicher Form abbildet. Die Aktualität der Ergebnisse und Preise bezieht sich auf den Jänner 2002.
 

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GASE IM HAUSHALT
Wie gefährlich sind sie?

Unfälle mit Flüssiggas führen uns immer wieder vor Augen, mit welchen Gefahren wir es zu tun haben. Denken wir nur an den Unfall in Tirol, der sich im Vorjahr ereignet hat. Bei Flämm-Arbeiten ist es zu einem Brand gekommen, wobei eine von mehreren auf dem Dach deponierten 33-kg-Flüssiggasflaschen in das Brandgeschehen involviert war. In einer Entfernung von etwa 400 Metern(!) wurden Teile dieser Flasche nach der Explosion gefunden.



Ing. Alfred Pölzl

Dieser Vorfall zeigt abermals, dass die Gefahren, die bei der Verwendung von Flüssiggas auftreten können, auf die leichte Schulter genommen werden. Wenn nun sogar Händler, welche mit den Regeln im Zusammenhang mit Flüssiggas bestens Bescheid wissen müssten, eine eher lockere Einstellung an den Tag legen (Aussage eines Händlers: „Verpuffungen kommen immer wieder vor, das ist nichts Besonderes“), dann kann die Weitervermittlung von Verhaltensregeln auf den Endverbraucher durch den Spezialisten mit Sicherheit nicht im geforderten Ausmaß gegeben sein.
Eine Betriebsanleitung im herkömmlichen Sinn ist für die Gebinde auch nicht vorhanden. Die auf die Flasche aufgesteckte Kurzinformation dient eher der Verharmlosung als einem Gefahrenhinweis.
Bei den kleineren Gebinden (z.B. 190 g) wird es mit den Gefahrenhinweisen noch schwieriger.
Diese Informationen sind aufgrund der Behältergröße kaum lesbar und überdies aus jedem Regal eines Einkaufsmarktes ohne entsprechende Beratung zu entnehmen. Dort ist es mit einer sicherheitstechnischen Beratung wie im Lotto: „Alles ist möglich!“

Gefahren im Haushalt
Brennbare Gase sind in jedem Haushalt vorzufinden.
Dies beginnt mit der erdgasbetriebenen Heizung, führt über flüssiggasbetriebene Verbrauchseinrichtungen (Campingausrüstung, Lötlampen etc.) bis hin zu Druckgaspackungen, in denen sich auch erhebliche Mengen an brennbaren Gasen als Treibmittel befinden. Von den unmittelbar drohenden Gefahren auf die Umgebung ist im Brandfall im Haushaltsbereich Flüssiggas an oberster Stelle einzureihen.

Erdgas
ist insofern als „harmlos“ zu bezeichnen, da beinahe alle Anlagen mit entsprechenden Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet sind. So hat zum Beispiel ein Kellerbrand keine weiteren Auswirkungen auf die Gasübernahmestelle, da der Hauptschieber mit einem „Fire-Safe“ ausgestattet ist, welcher bei Brandeinwirkung durch ein Schmelzlot ausgelöst wird. Damit wird im Gefahrenfall eine unkontrollierte Gasausströmung verhindert und so eine gefährliche Bildung eines explosiven Gas-Luft-Gemisches vermieden. Trotzdem darf auf wichtige Kennzeichnungen, die den Zugang zum Gashaupthahn anzeigen, keinesfalls verzichtet werden.
Für den Feuerwehreinsatz ist ein sofortiges Erkennen eines Erdgasanschlusses durch die gelbe Kennzeichnung des Leitungsverlaufes am Gehsteig oder auf der öffentlichen Verkehrsfläche, jedenfalls aber am gelben Punkt am aufgehenden Mauerwerk erkennbar. Bei größeren Objekten erleichtert dies auch die Auffindung der Gasübernahmestelle, da dieser gelbe Punkt genau über der Rohreinführung in das Objekt befestigt wird (ca. 40 cm über Terrain).
Obwohl diese Überlegungen sicherheitstechnisch grundsätzlich ausreichen, können für einen erhöhten Sicherheitsstandard noch weitere Maßnahmen getroffen werden. So ist es ohne weiteres möglich, durch einfache bauliche Vorkehrungen die mögliche Schwachstelle „Gasübernahmestation“ folgendermaßen zu entschärfen:
„Die Gasübernahmestelle ist in einem brandbeständigen (F90) und ausreichend direkt aus dem Freien und in Deckennähe belüftbaren Raum unterzubringen.
Zugangstüren, die in Fluchtrichtung aufschlagend eingebaut werden müssen, dürfen nicht unmittelbar auf Fluchtwege führen und müssen mindestens brandhemmend (T30) ausgebildet werden. Die jederzeitige und ungehinderte Zugänglichkeit zum Gashaupthahn ist sicherzustellen. Der in diesem Raum vorhandene Gashauptschieber ist im Bereich der Zugangstüre zu kennzeichnen.“
Räume, in denen Gasverbrauchseinrichtungen betrieben werden, müssen über ausreichend dimensionierte Zuluftöffnungen, welche eine Luftzirkulation für eine optimale Verbrennung ermöglichen, verfügen. Da diese Verbrauchseinrichtungen nur dann sicher betrieben werden können, wenn eine kontinuierliche Verbrennungsluft zugeführt wird, muss sichergestellt werden, dass diese Öffnungen nicht verdeckt, verschlossen oder verstellt werden.

Druckgaspackungen
werden als mögliche Gefahrenquelle im Haushalt oft unterschätzt. Jene Gebinde, welche als Treibmittel brennbare, verflüssigte Gase enthalten, sind nicht nur im Brandgeschehen, sondern auch bei der täglichen Anwendung gefährlich. Spraydosen dürfen keinesfalls über 50°C erhitzt werden. Sie sollten daher nicht ins Fenster gestellt werden (Sonnenbestrahlung) und ihr Aufbewahrungsort muss von Wärmequellen mindestens 50 cm entfernt sein. Punktstrahler und Spots dürfen nicht direkt auf Druckgaspackungen gerichtet werden. Ergänzend sei hier noch erwähnt, dass im Sommer die Aufbewahrungsdauer im Auto so gering als möglich gehalten werden soll.
Wie die Praxis gezeigt hat, kann eine einzige Druckgaspackung – darin sind ca. 20 g Flüssiggas enthalten – für den Konsumenten zu einer lebensbedrohenden Gefahr werden. Diese Tatsache zeigt, dass besondere Verhaltensregeln geboten sind:

Offensichtlich beschädigte Druckgaspackungen sind unverzüglich zu entsorgen,
Druckgaspackungen (auch vermeintlich leere) dürfen nicht ins Feuer geworfen werden,
die gleichzeitige Verwendung von Fön oder anderen Zündquellen (zB Feuerzeugflamme) und Spray ist unbedingt zu vermeiden.

Flüssiggas
Ganz gleich, in welcher Form und in welcher Menge Flüssiggas im Haushalt verwendet wird, sollte man immer mit besonderem Respekt entgegentreten. Dabei sollten einige Sicherheitsregeln immer beachtet werden:

Die Aufstellung von Gasflaschen muss stets so gewählt werden, dass eventuell ausströmendes Gas
  in einen nicht gefährdeten Bereich abströmen kann,
Flaschen dürfen nicht geworfen oder gestürzt werden, ein Aufprallen am Boden sowie Stöße sind zu vermeiden,
einen für die jeweilige Flasche geeigneten Druckminderer verwenden (Herstellerangaben beachten),
eingefrorene Ventile nur mit warmem Wasser auftauen,
Flaschen, bei denen die Ventile eingefroren sind und nicht weiter verwendet werden können, nicht unbeaufsichtigt lassen.
  Nach dem Auftauen strömt unter Umständen Gas aus, wenn das Ventil im vereisten Zustand nicht ganz geschlossen werden konnte.
  Somit besteht Explosionsgefahr! Anmerkung: Ein „Vereisen“ des Ventiles tritt immer dann auf, wenn zuviel Flüssiggas aus der Flasche
  entnommen wird; deshalb auf Dauerbetrieb und Stoßbetrieb achten!
Beim Erstanschluss sowie beim Flaschenwechsel auf Vorhandensein und richtigen Sitz der Dichtung achten,
Dichtheitsprüfung nie mit offener Flamme durchführen!! Seifenwassertest oder Leckspray verwenden,
wenn möglich, Flaschen bzw. Kartuschen im Freien wechseln,
beim Wechseln von Flüssiggasflaschen (einschl. Kartuschen) dürfen keine Zündquellen vorhanden sein; Rauchverbot!
Zündsicherungen nie außer Kraft setzen!
Flüssiggasbehälter keiner direkten Sonnenbestrahlung oder sonstigen Hitzeeinwirkung aussetzen (Druckanstieg!),
beschädigte Flaschen sofort austauschen! Im Zweifelsfall die Gasverbrauchseinrichtung bis zur Klärung außer Betrieb setzen,
Gasverbrauchseinrichtungen müssen in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen werden.

Am Beispiel dieser Sicherheitsbetrachtungen kann man erkennen, wie vielfältig sich Gefahrenmomente mit der Verwendung von Flüssiggas ergeben können. Je höher die Anzahl der Fehlerquellen ist, desto größer ist das Risiko, etwas zu übersehen!

Der Feuerwehreinsatz
wird in den meisten Feuerpolizeigesetzen bzw. -verordnungen behandelt. Dabei geht es in erster Linie um Maßnahmen, die die Brandbekämpfung erleichtern und die Sicherheit der Einsatzkräfte gewährleisten sollen.
Im fortgeschrittenen Brandstadium – dies ist jener Zeitpunkt, der mit dem Beginn der Brandbekämpfung meistens identisch ist – ist die Möglichkeit eines Gasflaschenzerknalles mit nachfolgender Explosion immer gegeben. Eine derartige Explosion bedeutet für die im Brandraum befindliche Mannschaft den sicheren Tod. Daher sollte bei der Verwendung von Flüssiggas beim Zugang zu Wohnungen oder der betroffenen Bereiche eine unmissverständliche Kennzeichnung für die Einsatzkräfte vorhanden sein. Beispielsweise fordert die Grazer Feuerpolizei seit vielen Jahren bei Feuerbeschauen eine entsprechende Kennzeichnung:

„Vor Bereichen/Wohnungen, in denen verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase verwendet werden, ist an der Zugangstüre/Wohnungseingangstüre als Gefahrenhinweis ein gelbes Dreieck mit schwarzer Umrandung, einem Flammen- oder Explosionssymbol und unter dem Symbol der Wortlaut ,Flüssiggas/Explosionsgefahr‘ gut sichtbar und dauerhaft anzubringen.“

Damit wird für die Brandbekämpfung ein wesentlicher Hinweis zur Sicherheit für die Einsatzkräfte geliefert.
Abgesehen von einer eventuell erforderlichen vorzeitigen Personenrettung sollte sich die Erkundung vorerst darauf konzentrieren, dass zerknallgefährdete Behälter aus der Gefahrenzone entfernt und entbehrliche Einsatzkräfte aus dem Gefahrenbereich abgezogen werden.
Ist die Entfernung der betroffenen Gasflaschen nicht mehr möglich, so ist aus sicherer Deckung eine Kühlung mit Wasser vorzunehmen. In besonderen Situationen müsste auch über eine Evakuierung der gefährdeten Objekte nachgedacht werden, was sinnvollerweise mit einem erhöhten Polizei- bzw. Gendarmerieeinsatz einhergehen sollte.
Abschließend soll zur Kenntnis genommen werden, dass die Technik keinesfalls als vollkommen zu betrachten ist. Allerdings ist es in den meisten Fällen der Mensch bzw. seine Fehlleistung, die zu Unfällen und Katastrophen führt. Genau aus diesem Grund obliegt es dem jeweiligen Verbraucher und Konsumenten, die notwendige Sorgfaltspflicht nicht außer Acht zu lassen und Bedienungshinweise und Sicherheitsvorschriften zu befolgen.

Dem Autor ist es ein großes Bedürfnis, vor den Gefahren der „Bombe Flüssiggas“ zu warnen. Eine Abkehr von der Energieschiene „Flüssiggas“ wäre wohl die einfachste Lösung. Dies wäre aber wirtschaftsschädlich. Deshalb werden wir auch weiterhin damit leben müssen. Höchster Respekt, und zwar vor allen Gebinden, in denen sich Flüssiggas befindet, ist jedenfalls empfehlenswert.

 

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Brandschutzberatung
 

Übersicht:
  • Aufgabe des Brandschutzes
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Abwehrender Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Brandschutzberatung

Aufgabe des Brandschutzes

  • Vermeidung oder Bekämpfung von Bränden
  • Minimierung von Personen- und Sachschäden

Vorbeugender Brandschutz

Bauliche Brandschutzmaßnahmen
Brandschutztechnische Maßnahmen

Organisatorische und technische Maßnahmen, die den Ausbruch eines Brandes verhindern sollen, z.B.

  • Bereitstellen von Feuerlöschern und Information über deren Handhabung
  • Installation von Brandmelde- und Löschanlagen
  • Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
  • Erstellen von Räumungs- und Evakuierungskonzepten

Bauliche Brandschutzmaßnahmen

Erleichterung des Einsatzes der Feuerwehr z.B.

  • Steigleitungen und Wandhydranten
  • Bauliche Brandabschnittstrennung
  • Einbau von Brandschutztüren

Brandschutztechnische Maßnahmen

  • Brandmeldeanlagen: melden Brände
  • Sprinkleranlagen: dämmen Brände ein
  • Brandrauchentlüftungen: ermöglichen die Flucht- bzw. Rettung von Personen und die Brandbekämpfung

Abwehrender Brandschutz: Selbsthilfe und Feuerwehr

Betrieblicher Brandschutz - Selbsthilfe
Feuerwehr

  • Bekämpfung von Bränden
  • Rettung von Menschen
  • Maßnahmenkette besteht aus
    • Brandentdeckung
    • Alarmorganisation
    • Brandbekämpfung

Betrieblicher Brandschutz - Selbsthilfe

Da Brände meist von Personen verursacht und nur selten durch technische Defekte hervorgerufen werden, müssen die Maßnahmen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes durch betriebliche Maßnahmen ergänzt werden. Der Begriff "betrieblich" setzt nicht zwingend eine Nutzung als Gewerbebetrieb voraus, sondern umfasst "den Betrieb" im Sinne von "Betreiben bzw. Nutzung eines Gebäudes".

Zielsetzungen:

  • Beseitigung von Brandgefahren
  • Betreuung und Wartung baulicher Brandschutzmaßnahmen
  • Aufklärung und Schulung des Personals über Maßnahmen der Brandverhütung
  • Festlegung und Übung von Verhaltensmaßnahmen für den Gefahrenfall (Alarmierung, Evakuierung und Rettung, erste und erweiterte Löschhilfe, Lotsendienst für die Feuerwehr)

Feuerwehr

Laien haben meist keine Ausbildung und Ausrüstung für die Brandbekämpfung. Im Allgemeinen können sie nur die erste Löschhilfe durchführen. Die weitere Brandbekämpfung sollten professionelle Feuerwehrleute übernehmen.

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz setzt sich aus Teilen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes zusammen und umfasst

  • Eigenkontrollen der Betriebsanlagen
  • Ausbildung in der Handhabung von Löscheinrichtungen
  • Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen


Brandschutzberatung

  • Informationen über alle Arten des Brandschutzes gibt die nächstgelegene Feuerwehr
  • Speziell ausgebildete Feuerwehrmitglieder sind ausgebildete Sachverständige auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes und können in brandschutztechnischen Fragen Auskunft geben.
  • Brandschutzkonzepte zu konkreten Projekten im Vorfeld zu behördlichen Verfahren (Bau- und Betriebsanlagengenehmigungen) können der zuständigen Feuerpolizeibehörde zur Beurteilung vorgelegt werden.
Trotz aufwändigster Sicherheitstechnik ist es nicht möglich, Brände vollständig auszuschließen. Durch gezielte Brandschutzmaßnahmen kann jedoch das Brandrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert und Personen- und Sachschäden minimiert werden.

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Weitere Tipps folgen!